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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Über den Sinn und Zweck der Veranstalterabgabe
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 10.08.2009, 09:50   #1
Jahangir
 
Beiträge: n/a
Über den Sinn und Zweck der Veranstalterabgabe

Gemäß der Abgabenbestimmung der DTU haben Veranstalter nach

§ 4 Ausrichter/ Veranstalterabgaben
Zur Erhebung dieser Abgaben dient die Ergebnisliste als Grundlage. Es gelten ab 1994 folgende Berechnungskriterien:
1. 10 % der vereinnahmten Startgelder der durchgeführten Veranstaltung oder
2. 10 % des Preisgeldes
oder
3. 10 % vom Eintrittsgeld
Der höchste Wert gilt als Berechnungsgrundlage. Die Abgaben werden von dem jeweils zuständigen Landesverband erhoben. Davon erhält 50 % der jeweilige Landesverband, 50 % werden an die Deutsche Triathlon Union abgeführt.
Die Verbandsabgaben sind zuzüglich des jeweils gültigen Mehrwertsteuersatzes zu entrichten......


an Abgaben zu entrichten.

Dies sehen einige allerdings anders:

Zitat:
Zitat von Kurt D. Beitrag anzeigen
a) Über 280.000 Euro in 7 Jahren von Xdream an DTU. Nachweisbar, Belege können gerne eingesehen werden.

b ) Ich erinnere auch hierzu daran, dass z.B. der Veranstalter in Hamburg, Frank Bertling (ITU Worldcup !) - öffentlich erklärt hat (schon in 2008), dass von dort keinerlei Verbandsabgaben mehr geleistet werden. Das ist doch "DTU eigenes" Land. Wenn im "eigenen Haus" nicht kassiert wird, was kritisiert man denn da hier uns/mich? ICH / WIR sind doch kein Verbandsmitglied, oder organisieren vom Verband geförderte Rennen!

c) Zusätzliche, geldwerte Leistungen von Xdream: Komplette Zahlung der Dopingkontrollen (obwohl diese laut Vertrag seitens DTU abgeleistet werden müssten..). Noch Fragen?
Gleiches Recht für alle oder ist die Veranstalterabgabe nur noch von der Marktmacht des jeweiligen Veranstalters abhängig?
Cengiz
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