Die Fahrtrichtung ist von der Beschilderung abhängig. War der Radweg nur auf einer Seite der Straße und von beiden Seiten beschildert und mußte er daher auch von beiden Seiten befahren werden? Wenn nicht, hat natürlich der schlechte Karten, der gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung gefahren ist. Bei 2 Radwegen und entsprechender Ausschilderung ist natürlich immer auf dem rechten zu fahren.
Nach links ausweichen ist natürlich immer ein Problem, vor allem ein Beweisproblem. Ist er so weit links gefahren? Das wird er bestreiten und sagen, Du wärest nach links gefahren.
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