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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Windschattenfahren? Müllentsorgung?
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 22.05.2009, 12:24   #4
DasOe
Szenekenner
 
Benutzerbild von DasOe
 
Registriert seit: 09.10.2006
Ort: beim Hexenturm
Beiträge: 5.062
Gerne beantworte ich die Fragen regelkonform, wobei ich gleich darauf hinweisen möchte, dass die veranstalter-eigenen Regeln des IM keine Auswirkungen auf die DTU-Wettkämpfe haben.

Zitat:
Zitat von Risin Beitrag anzeigen
1. Frage
Ist es richtig, dass man 500m vor und nach der Wechselzone im Windschatten des Vordermannes fahren darf?
Wenn ja, ist das abhängig von der Länge der Strecke oder ist es generell erlaubt?
Ja das richtig und es ist unabhängig von der Strecke. Die SpO sagt dazu folgendes:

G.3.2 Einfahren und Passieren der Windschatten-Zone
Ausnahmen
c) im Bereich 500 m vor und hinter der Wechselzone

Zitat:
Zitat von Risin Beitrag anzeigen
2.Frage
Darf ich meine leere Wasserflasche irgendwo auf der Radstrecke entsorgen oder muss das in der Nähe der Verpflegungsstation passieren?
Praxisbeispiel: Ich habe mir beim Wettkampf 2 Flaschen reichen lassen. Da ich kein Flaschenhalter hatte, habe ich eine Flasche zwischen den Zähnen und die andere in der Hand. Beides sofort in die Aeroflasche zwischen dem Aufsatz und weg damit. Dieser Vorgang dauert aber ein wenig, so dass ich mich schon mehrere hundert Meter von der Verpflegungsstelle entfernt habe. Kann ich dafür dann bestraft werden?
Grundsätzlich muss das Entsorgen von Radflaschen in der Nähe der Verpflegungsstelle erfolgen.

Die SpO sagt dazu:
V Umweltschutz
Der Teilnehmer muss durch sein Verhalten und seine Ausrüstung grösstmögliche Rücksichtnahme auf die Umwelt zeigen. Dazu sind sämtliche vom Veranstalter getroffenen Regelungen einzuhalten.
Unvermeidbarer Abfall muss an den dafür vorgesehenen Stellen entsorgt werden. Sind derartige Stellen nicht eingerichtet, ist der Teilnehmer angehalten Eigenentsorgung zu praktizieren.

Bereits im Vorfeld und besonders im Verlauf der Veranstaltung soll der Teilnehmer durch sein Verhalten die Natur nicht mehr als unvermeidbar belasten. Dies gilt auch für ihn betreuendes Helferpersonal.
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