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Alt 20.02.2024, 20:36   #1890
Mo77
Szenekenner
 
Registriert seit: 24.01.2012
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 2.030
Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
Ich habe gestern eine Mail erhalten. Relativ schnell, finde ich. Der Antworttext fasst ein paar wesentliche Inhalte des Vertrages mit der Ukraine zusammen und einen Link auf das Original.

Meine Frage, ob der Vertrag vom Bundestag verabschiedetet werden muss, ist nicht beanwortet worden. Hat wohl die MitarbeiterIn überfordert.
Der letzte Punkt ist dann:
Diese Vereinbarung kann von jedem Teilnehmer jederzeit beendet werden. Der Teilnehmer sollte den anderen Teilnehmer mindestens sechs Monate im Vorfeld durch eine schriftliche Mitteilung informieren..

Wer kann dann aufkündigen? BK, BT, BP?????
Zudem eine soll Formulierung bezüglich der 6 Monate

Denke der BK hat den Vertrag einfach geschlossen. Hat vielleicht gar nicht die Kompetenz dazu?
Hmmmm
Fragen über Fragen..
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