Zitat:
Zitat von NiklasD
Den danach folgenden Teil hast du vermutlich zur Sicherheit weggelassen:
"Ungeachtet der derzeitigen organisatorischen Schwäche des Delegitimierungsspektrums und der im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurückgegangenen Proteste halten Akteure dieses Phänomenbereichs im Kern an ihren verfassungsfeindlichen Positionen fest und versuchen, diese weiter zu verbreiten" ( https://www.verfassungsschutz.de/Sha...cationFile&v=9)
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Nicht "zur Sicherheit", sondern aus drei Gründen: ich will meine (eh selten allzu knappen) Beiträge nicht unnötig aufblähen. Der zweite Absatz klingt nun mal auch nur nach "versuchen", "zurückgegangene Proteste", also abklingendem, eher geringen Risiko. Aber vor allem weil ich mit dem Thema "Delegitimierung" in diesem Kontext ein Problem habe: der Tatbestand, den Frau Faeser damit eingeführt hat ist ein hochproblematisches Werkzeug, da genau damit im Ostblock jegliche Kritik am Staat unterbunden wurde. Es ist ein gefährlicher Gummiparagraph, der zum Mißbrauch und Mißinterpreation einlädt, sich eigentlich gegen Meinungsäußerungen unter der klaren Strafbarkeitsgrenze richtet, und deshalb in meinen Augen kein Bewertungsmaßstab darstellt.