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Alt 31.12.2023, 19:58   #613
hanse987
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Registriert seit: 25.01.2010
Beiträge: 2.674
Zitat:
Zitat von Helios Beitrag anzeigen
eine Vergütung ist bei der Konstellation meines Wissens nicht vorgesehen

edit: ist in den rechtlichen Hinweisen des Energieversorgers erwähnt
Natürlich kann man sich den eingespeisten Strom vergüten lassen. Du musst nur deinen freiwilligen Verzicht zurückziehen. Seit der Steueränderung 2023 hat man nicht mal damit einen Aufwand. Zweirichtungszähler hast du ja auch schon dafür. Einige Netzbetreiber haben halt keine Lust darauf. Dafür gibt es andere die die Kunden regelrecht auffordern sich den eingespeisten Strom vergüten zu lassen.

Bei meinen Eltern haben wir darauf verzichtet, weil unser Netzbetreiber es nicht geschafft hat einen Zweirichtungszähler bei uns zu installieren. Dafür zahlen sie halt immer noch nur 9€/Jahr und nicht 20€/Jahr.
hanse987 ist offline   Mit Zitat antworten