Zitat:
Zitat von Helios
eine Vergütung ist bei der Konstellation meines Wissens nicht vorgesehen
edit: ist in den rechtlichen Hinweisen des Energieversorgers erwähnt
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Natürlich kann man sich den eingespeisten Strom vergüten lassen. Du musst nur deinen freiwilligen Verzicht zurückziehen. Seit der Steueränderung 2023 hat man nicht mal damit einen Aufwand. Zweirichtungszähler hast du ja auch schon dafür. Einige Netzbetreiber haben halt keine Lust darauf. Dafür gibt es andere die die Kunden regelrecht auffordern sich den eingespeisten Strom vergüten zu lassen.
Bei meinen Eltern haben wir darauf verzichtet, weil unser Netzbetreiber es nicht geschafft hat einen Zweirichtungszähler bei uns zu installieren. Dafür zahlen sie halt immer noch nur 9€/Jahr und nicht 20€/Jahr.