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Alt 29.11.2023, 14:11   #61
Meik
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Registriert seit: 28.01.2007
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Ob die Versammlungsstättenverordnung bei einer Triahtlonveranstaltung greift lasse ich mal dahingestellt. Die 5000 Leute ab die der Sanitätsdienst vorgeschrieben ist wird denke ich kaum eine Tri-Veranstaltung erreichen.

Lezttlich sind Sportveranstaltungen genehmigungspflichtig, beim Verband wie bei Stadt/Kreis je nachdem welche Flächen man nutzen will. Bei uns ist der Sanitätsdienst im Zielbereich schlicht Auflage in der Genehmigung, genauso wie die Streckensperrung nicht von uns sondern von einem zertifizierten Betrieb für Baustellenabsicherung durchgeführt werden muss.

" Ich bestätige, dass aus ärztlicher Sicht keine Einwendungen gegen meine Teilnahme bestehen, und mein Trainings- und Gesundheitszustand den Anforderungen des Wettkampfes entsprechen."

Steht beispielsweise explizit in der Ausschreibung bei unserer Veranstaltung.
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