Zitat:
Zitat von AndrejSchmitt
....Meiner Auffassung nach, muss doch der gesamte Schaden von der Versicherung des Unfallverursachers reguliert werden.
Kann mich aber auch täuschen.
|
Das ist so. Natürlich muss der Unfallverursacher 100% feststehen. Ich hatte 2 solcher Unfälle wo ich genau wusste, dass der Unfallgegner der Verursacher bzw Schuldige war, und habe mir auch ohne Rechtsschutzversicherung sofort einen Anwalt genommen. Dessen Kosten übernimmt dann nämlich auch die Gegenseite bzw dessen Versicherung.
Beim Material wurde immer nur der Zeitwert ersetzt, beim letzten Mal gab es noch ein Schmerzgeld im unteren dreistelligen Bereich.