ich kenn mich da nicht aus hab aber das hier gefunden:
"Verursacht das Kind einen Verkehrsunfall, wird von Gesetzes wegen zunächst vermutet, dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Die Eltern müssen dann beweisen, dass sie alles Erforderliche getan haben, um den Unfall zu vermeiden. Ein Nachweis, der in der Praxis regelmäßig nicht erbracht werden kann"
https://www.aerzteversicherung.de/Ra...b %20dem%2010.
Zitat:
Zitat von kromos
Ja, mein Beileid, dass kenne ich. Aber gut das es keine Personenschäden bei Beiden gab.
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äääh, der gute Ironshaky hat ganz schön was abbekommen ... ???
P.S. Was hat eigentlich die Polizei gesagt?