Ich mag ja sprachliche Differenziertheit, aber die Aussage von Haderlein am Ende des verlinkten Artikels überfordert mich:
„ Und sie sagt, man könne Grundrechte nicht durch ein Gesetz einschränken. Sondern nur aufgrund eines Gesetzes. Das sei bei der Bundesnotbremse aber nicht geboten.“
Juristen hier, die die ganze Sache bewerten können (link s. bitte oben)?
m.
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