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Alt 30.05.2020, 11:43   #203
Tomsen
Szenekenner
 
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Beiträge: 192
Hatte dann gestern Abend noch ein Gespräch mit einem Anwalt in Kopenhagen. Nach seiner Einschätzung widersprechen die Verträge zur Anmeldung bei Ironmanrennen geltendem deutschen und dänischem Verbraucherrecht. Nach seiner Ansicht werden alle Risiken zu Lasten des Sportlers festgelegt.

Da der Streitwert bei 600,- bis 1000,- liegt, zu erwartende Prozesskosten jedoch bei 60 000,- bei 100 000,- ist keine Verhältnismäßigkeit gegeben.

Fazit: Klage bringt nichts, weil man selber das Geld nicht hat, die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt oder ein Gericht die Klage wegen Unverhältnismäßigkeit nicht akzeptiert.
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