Zitat:
Zitat von Helmut S
Fall 2b: Sportler ist Mitglied, Ausrichter nicht und erkennt die DTU Regularien auch nicht an. M.E. sollte hier der Sportler sanktioniert werden können. Er war aufgrund von, durch seine Mitgliedschaft für ihn geltende Regeln, gesperrt und ist trotzdem angetreten. Das ist ein Regelbruch, der sanktioniert werden müsste. Das halte ich für den kompliziertesten Fall.
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Meiner bescheidenen Meinung nach ist dieser Fall wohl der passende.
Die Frage ist meines ist nicht ob der Veranstalter jetzt den gesperrten Athleten starten lassen darf oder nicht. Die Frage ist ob der Start des Athleten bei dem Wettkampf Auswirkungen auf seine Sperre hat.
An der Stelle folgen ich Hafus Argumentation, daß es eben unabhängig von der Genehmigung der DTU ein Wettkampf ist. Er darf nicht starten und seine Sperre sollte verlängert werden. Jetzt kann der Athlet entscheiden daß er nur noch bei nicht genehmigten Veranstaltungen startet. Damit entzieht er sich auf Dauer dem Einflussbereich des Verbandes. Wäre für mich OK.