Zitat:
Zitat von Stefan
NBer: Der Welt-Anti-Doping-Code bezieht sich nicht nur auf "genehmigt", sondern auch auf den Organisator. D.h. wenn der SC Neubrandenburg einen unbewilligten Triathlon veranstaltet und ein gesperrter Doper teilnimmt, dann kann seine Sperre danach deutlich verlängert werden.
Aus 10.12.1: "genehmigt oder organisiert"
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in 10.12.2 steht, dass er im letzten viertel seiner sperre wieder an trainingsmaßnahmen teilnehmen darf.
ist jetzt halt die frage, ob a) dieses zeitfenster zutrifft, und b) ob man einen ungenehmigten wettkampf als trainingsmaßnahme sehen kann. ein offizieller wettkampf des "organisierten sports" ist es ja nicht, da nicht genehmigt. vielleicht hat sich genau deswegen der/diejenige einen ungenehmigten wettkampf rausgesucht. aber das kann in letzter instanz wohl nur ein sportgericht klären.