Zitat:
Zitat von tandem65
Hast Du dafür ein Beispiel. ich habe ja ein Beispiel für das Gegenteil mit dem §218 gebracht. Wo das Gericht Sympathie für die Beklagte hat und aufgrund der Gesetzeslage sich ausserstande sah anders zu urteilen.
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Das ist einfachstes Strafrecht. Erfüllst du die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale, handelst dazu rechtswidrig und schuldhaft, dann muss das Gericht zwingend verurteilen.
Abschiebungen oder das Asylbegehren sind ja nun verwaltungsrechtliche Schritte, wo die reinen Vorschriften in der Regel eben nicht so bestimmt sind. Aus Erfahrungen aus verschiedenen Klagewegen bzgl. Beurteilungen bzw Beförderungen von Kollegen kann ich sagen, dass hier von Gerichten teilweise Dinge in der Urteilsbegründung herangezogen werden, die noch viel weniger verpflichtend sind als der Migrationspakt (und zumeist irgendwelche faulen Kompromisse geschlossen werden).
Wobei ich es ja fest begrüßen würde, wenn die Welt noch offener und durchlässiger wird. Aber das erreicht man imho nicht dadurch, dass man als ersten Schritt der Migration alle Türen öffnet, sondern dadurch, dass man in den Ländern aus denen die Menschen auswandern wollen, Gründe schafft, dass diese Menschen bleiben möchten. So würde man auch dem entsprechenden Braindrain entgegenwirken.