Zitat:
Zitat von MattF
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.
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Deswegen habe ich eine möglichst vergleichbare Analogie gesucht: Die Zurverfügungstellung strafbarer Inhalte.
Zitat:
Zitat von MattF
War Kinderpronographie jemals erlaubt?
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Sie war zumindest, soweit ich das beurteilen kann, bis zu
§ 184 b StGB nicht explizit verboten. Ich habe leider nicht mehr die gesetzliche Situation des vergangenen Jahrtausends parat aber ich meine mich zu erinnern, dass dies allgemein unter "Jugendschutz" und "Verbreitung pornographischer Schriften" abgehandelt wurde. Der Besitz wurde nicht sanktioniert. Ich meine sogar, es hätte einschlägige Print-Publikationen gegeben. Da hat sich einiges geändert.
Zitat:
Zitat von MattF
Und es ist im Recht schon auch ein Unterschied ob man von schweren Straftaten oder anderem redet.
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Die Verbreitung von Kinderpornographie war eben
keine schwere Straftat. Sie ist es erst seit vergleichbar kurzer Zeit.