Gut zu wissen - bei uns verhält es sich aktuell so, dass Hundebesitzer gerne 5 oder mehr meterlange Leinen verwenden weil sie ihre Hunde in der Bewegungsfreiheit weniger einschränken wollen. Bedeutet die grundsätzliche Haftung, dass es im Falle einer Schädigung des Radfahrers dann ohne Bedeutung ist, ob der Hund angeleint war oder nicht (wenn die Leine so lang war, dass der Hund trotzdem vors Rad laufen konnte)?
- und wie verhält es sich, wenn ich als Radfahrer rechtzeitig erkenne, dass ein Hund nicht ausreichend gesichert ist? Beispiel: ein Radweg und ein Gehweg verlaufen parallel zueinander, ich fahre auf dem Radweg und nähere mich einer Person die mit nicht angeleintem Hund auf dem Gehweg neben dem Radweg unterwegs ist. Muss ich die Möglichkeit, dass der Hund plötzlich auf den Radweg rüberläuft voraussehen und so langsam fahren, dass ich noch rechtzeitig stehenbleiben kann?
Geändert von bergflohtri (16.03.2018 um 09:36 Uhr).
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