Zitat:
Zitat von keko#
Das erste war ein privates Beispiel. Das geht doch oft ineinander über. In unseren Straßen hängen Weihnachstssterne, aufgehängt von städtischen Mitarbeitern, die von Steuern bezahlt werden. Abhängen? Halbmonde daneben, oder wie?
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Die Organe des Staates sind neutral. Diese sind:
- Legislative (die Gesetzgebung, z.B. der Bundestag oder die Regierung)
- Judikative (Richter)
- Exekutive (Polizei).
Das bedeutet, dass ein Polizist zur Neutralität verpflichtet ist; er darf deswegen keine auffälligen religiösen Symbole tragen. Der Bundestag darf keine Gesetze verabschieden, die eindeutig zugunsten einer bestimmten Religionsgemeinschaft ausfallen (etwa, dass Katholiken gefördert werden, Protestanten jedoch nicht).
Auf dieser Ebene herrscht Neutralität.
Eine Stadt darf religiöse Symbole verwenden, z.B. in der Fußgängerzone. Denn eine Gemeinde und ihre Bürger zählt zu keinem der drei genannten Organe. Der lokale Gewerbeverein, der womöglich den Schmuck aufgehängt hat, braucht nicht neutral zu sein. Es steht jedoch jedem frei, einen muslimischen Gewerbeverein zu gründen.
Die Neutralität versucht nicht zu verhindern, dass sich Menschen religiös entfalten. Im Gegenteil, es soll dadurch jedem nach seiner Weltanschauung möglich sein, sich zu entfalten. Der Christ darf sich ebenso entfalten wie der Muslim.
Ein Vater, der dem Sohn keine Vorschriften über seinen zukünftigen Beruf macht, will ja nicht die Berufstätigkeit per se verhindern. Sondern er will alle Möglichkeiten zulassen.