:-)
Zitat:
Zitat von sybenwurz
Zum Umzug in ein anderes Land, um der Besteuerung zu entgehen, hab ich jüngst gelesen, wie die USA es machen: wenn jemand wegen niedrigerer Besteuerung im Ausland erreicht, dort besteuert zu werden, bleibt die Steuerpflicht im Inland dennoch bestehen, es wird nur der bereits im Ausland gezahlte Steueranteil abgezogen.
Will dem jemand entgehen, indem er/sie nicht nur den Wohnsitz sondern auch die Staatsbürgerschaft im Ausland nimmt, kassiert der Staat Prozentsatz x (weiss nimmer, aber es war beträchtlich) direkt vom Vermögen ein.
Klingt interessant.
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20 % vom gesamten Vermögen sind dann fällig.
Geht alles :-)!
I`ll be back
![Cool](images/smilies/cool.gif)
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Ich muss das später intensiver alles nachlesen und dann werde ich bestimmt noch das ein odere ander Wort in meine Tastatur hämmern.