Zitat:
Zitat von Jörn
Worin besteht der Zusammenhang mit dem Thema des Threads? Zur Debatte steht nicht, ob ein Krankenhaus „einen guten Job macht“, sondern ob die staatlichen Subventionen gerechtfertigt sind, die säkulare Träger nicht bekommen.
|
Für den Jugendhilfebereich existiert ein bundesweit verbindliches Kinder-/Jugendhilfegesetz. Es schreibt den Ländern vor, welche Leistungen der Staat gesetzlich vorgeschrieben oder fakultativ erbringen muss. Das Bundesland und die Kreise vergeben Pflichtleistungen an freie Träger (Wohlfahrtsverbände, Vereine, Gmbh's) und das Jugendamt steht in der Pflicht, die Erbringung der Leistungen und die Einhaltung der Qualitätsstandards zu kontrollieren. (z.B. für Krippen, Kita's, Kinderheime, Hilfen zur Erziehung). Das Jugendamt muss auch genaue Anforderungen an die Art der Aufgaben / Leistungen für die freien Träger in Ausschreibungen festlegen. Ebenso gibt es meistens einen Schlüssel darüber, wie hoch der Eigenanteil des freien Trägers sein muss, der z.B. durch Spenden eingebracht wird. Ein gut geführtes Jugendamt sollte für einen Wettbewerb zwischen den freien Trägern sorgen und nicht mit einem einzigen Wohlfahrtsverband quasi als Monopol Verträge schliessen. In den östlichen Bundesländern und Berlin existieren aus historischen Gründen mehr staatiche Angebote in der Jugendhilfe (bis vor 25 Jahren gab es fast nur staatliche Kita's in Berlin) sowie mehr nichtkirchliche freie Träger als im Rheinland und im Süden DE, wo kirchliche Wohlfahrtsverbände leider oft einseitig überwiegen (als Monopol).
Bei den Jugendhifeleistungen kann man somit nicht von Subventionen sprechen: Es handelt sich um ein Outsourcing staatlicher Pflicht-/Fakultativaufgaben an freie Träger (Kinder haben ein Anrecht auf einen Kitaplatz ab 3 z.B.), weil es dem Staat so billiger erscheint. (wegen oft billigeren Arbeitskräfte, schlechteren Arbeitsbedingungen und geringeren Standards als beim Staat sowie wegen des Eigenanteils freier Träger)