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Alt 16.02.2017, 11:44   #10
Pete4Tri
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Registriert seit: 20.08.2009
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Beiträge: 519
Auslegungssache...

Hallo, habe gerade meine Kampfrichterausbildung gemacht und auch diese Änderung führte unter den Teilnehmern natürlich zu einigen Diskussionen.

Daher nur kurz zwei Anmerkungen:
GoPros und Co. sind ausschließlich nach Genehmigung des Einsatzleiters gestattet. Da geht es weniger um Ablenkung, sondern um Sicherheitsaspekte und evtl. Datenschutz!
Smartphones sind nicht grundsätzlich verboten... d.h. ich darf sie mitführen und z.B. im Falle eines Unfalles, Panne auch benutzen. Auch das Benutzen des Smartphones als Radcomputerersatz wäre so erlaubt, da es ja nicht mehr ablenkt, als gewöhnliche Radcomputer (ob die Akkuleistung dafür ausreichend ist, muss jeder selbst entscheiden).

Und es ist richtig, letztendlich liegt die Auslegung (wie vieles Andere auch) im Ermessensspielraum der Kampfrichter.

Gruß,
Peter
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