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Alt 15.07.2016, 16:29   #302
Willi
Szenekenner
 
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Beiträge: 1.303
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
In den Nominierungskriterien war auch festgelegt, dass die entscheidenden Qualifikationsrennen die WTS-Rennen in Abu Dhabi und Yokohama sein sollten (neben dem Testrennen in Rio 2015). Lindemann war in beiden Rennen vor Robisch plaziert (in Abu Dhabi sogar trotz Sturz) und sie war beim letzten Rennen in Yokohama als 10. sogar beste Deutsche und nur wenige Sekunden von der primären Norm entfernt.
Die Begründung wäre plausibel, warum Laura Lindemann statt Rebecca Robisch.

Die offizielle Begründung lt. Pressemitteilung der DTU vom 19. Juni war aber eine andere:
„Für uns geht es in Rio darum, dass Anne in der Spitzengruppe vom Rad steigen kann. Somit ist es elementar, dass sie bei Verpassen der ersten Schwimmgruppe von ihren Teamkolleginnen unterstützt werden kann. Mit Anja Knapp und Laura Lindemann haben wir daher die stärksten Schwimmerinnen für Rio vorgeschlagen, um teamtaktisch variabel zu bleiben“
Ergo wurden beide Frauen aus teamtaktischen Gründen nominiert, obwohl die DTU-Nominierungskriterien explizit vorgeben, dass nur eine Athletin mit der Begründung zur Nominierung vorgeschlagen werden kann.

Bei den Männern dagegen wurde (willkürlich) eine andere Begründung herangezogen:
Bei den Herren stehen für den Vorschlag, Gregor Buchholz und Steffen Justus, nach Brasilien zu entsenden, verbandspolitische Motive im Vordergrund. „Es wäre für uns und auch die Sportart nicht hilfreich, wenn das Männerrennen ohne deutsche Beteiligung stattfände“, so Häußlein. „Somit haben wir die zwei Athleten vorgeschlagen, die die beiden Olympiaplätze bei den Herren erkämpft hatten.“
Wenn die Begründung bei den Herren zulässig ist, muss sie auch für Rebecca Robisch gelten - denn keine Frau hat mehr dafür gesorgt, dass Deutschland drei Quotenplätze bekam, als Rebecca Robisch.

Deshalb bin ich der Ansicht, dass andere Juristen zu dem exakt gleichen Ergebnis wie das Sportschiedsgericht kommen würden und weder Rebecca Robisch noch Claudia Wisser ein Vorwurf zu machen ist.

Der schwarze Peter ist eindeutig bei der DTU und hier wiederum maßgeblich bei Martin Engelhardt, Matthias Zöll und Reinhold Häußlein: Sie hätten objektive Kriterien aufstellen müssen. Sie hätten diese vereinbaren müssen. Sie hätten eine auf diesen Kriterien basierende belastbare Begründung liefern müssen, wer warum vorgeschlagen wurde.

Stattdessen klar kommunizierte Willkür.
Willi ist offline   Mit Zitat antworten