Ich lese durchaus, dass da "Vorschlag" steht.
Die 20 s beginnen in dem Moment, in dem der Überholer in die 10 m ab Vorderrad des vor ihm Fahrenden einfährt. Diesen Zeitpunkt zu bemessen, ist die Aufgabe des KR. Ich sehe da kein Problem, das durch deinen Vorschlag gelöst würde.
Welchen Vorteil hat deine Pflicht zum Ausscheren, um die 20 s beginnen zu lassen?
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Nachteile:
- Macht die Strecke enger, weil mehr Leute nebeneinander fahren, wenn jemand früher nach links fährt.
- Ist durch die Regel nicht gedeckt und wer deine Vorschläge nicht liest, kann das nicht wissen. Dafür kann ich nicht sanktionieren.
- Der Athlet entscheidet, wann die 20 s beginnen, indem er zu einem von ihm festgelegten Zeitpunkt nach links fährt. Die Diskussion dreht sich darum, dass er zu spät rausgefahren ist, statt dass er zu lange in der Windschattenzone war. Keine Reduzierung potenzieller Diskussionen.
Verboten, kritisch, ... ich finde, dass es weder noch ist. Erst nach 20 s ist es eine Regelverletzung, dann aber auch richtig.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
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