Es gibt zum Glück auch Urteile, die in die andere Richtung gehen.
http://www.motorsport-total.com/auto...-14032501.html
Zitat:
Einem Fahrradfahrer kann keine Mitschuld an einem Unfall zugeschrieben werden, nur weil er keinen Helm trug. Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden und widersprach damit der Auffassung der Vorinstanz (Az. 14 U 113/13).
Dies könne lediglich dann sein, wenn ein sportlich ambitionierter Fahrer durch seine Fahrweise besondere Risiken eingehe und von ihm ein höheres Gefährdungspotenzial ausgeht, meinten die Richter und folgten damit der vorherrschende Auffassung in der Rechtsprechung. Da jedoch noch immer Gerichte in der Helmfrage unterschiedlich urteilen, ließ das Oberlandesgericht die Revision zum Bundesgerichtshof zu.
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