Zitat:
Zitat von Rhing
Es hat der Klägerin ein Mitverschulden von 20 % angelastet. Die Fahrradfahrerin treffe ein Mitverschulden an den erlittenen Schädelverletzungen, weil sie keinen Helm getragen und damit Schutzmaßnahmen zu ihrer eigenen Sicherheit unterlassen habe.
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Wenn man dieser Auffassung folgt, dann könnte man das natürlich auch auf Autofahrer ausweiten, die eine Kopfverletzung oder ein Schleudertrauma erleiden. Nicht umsonst hat man beim Motorsport neben Überrollbügeln und sonstigen Sicherheitsvorrichtungen im Auto, Helm und Nackenschutz. Und bei den meisten Motorsportveranstaltungen geht es oftmals zivilisierter zu, als im normalen Straßenverkehr.
Das wird in der Tat spannend...