Das wäre echt der Hammer, wenn es sich um die gleiche Person handelt.
Wieso? Wer dopt, zeigt doch klar, dass er nicht gewillt ist, sich an die Regeln zu halten. Warum sollte er es jetzt tun?
__________________ „friendlyness in sport has changed into pure business“
Kenneth Gasque
Zum Thema "Preisgestaltung Ironman":
"Schließlich sei Triathlon eine exklusive Passion, bemerkte der deutsche Ironman-Chef Björn Steinmetz vergangenes Jahr in einem Interview. Im Zweifel, so sagte er, müsse man sich eben ein neues Hobby suchen."
Heisst nicht muss! Die können also davon absehen, wenn gewichtige Gründe dagegen sprechen. Hmmm... Da wird er sich sicher was einfallen lassen, der Azt!
Sorry, aber als jemand der Gesetzestexte lesen, verstehen und anwenden muss, muss ich Dich in dem Punkt korrigieren. Dieses "soll" würde umgangssprachlich "muss" bedeuten.
Das wäre ja wirklich der Hammer. Leider ist das Photo, das während des Wettkampfes von ihm geschossen wurde, sehr unscharf.
Ist das Dr. med. Steffen Schreiber, Facharzt für Orthopädie in Mittweida?
Ah, der Online-Pranger ist eröffnet.
In der Startliste von Wiesbaden findet man unter dem Namen die Bib 2223, Ort passt. Mit der gibts dann beim Bilderservice einige Bilder, auch in etwas größer.
Ich hatte schon mal was über die Leistung geschrieben, dass würde im Vergleich zu hier auch gut hinkommen.
Ich hatte schon mal was über die Leistung geschrieben, dass würde im Vergleich zu hier auch gut hinkommen.
Bitte sag mir nicht, dass der für solche Zeiten EPO genommen hat - das ist ja wirklich erbärmlich...
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Kenneth Gasque
Zum Thema "Preisgestaltung Ironman":
"Schließlich sei Triathlon eine exklusive Passion, bemerkte der deutsche Ironman-Chef Björn Steinmetz vergangenes Jahr in einem Interview. Im Zweifel, so sagte er, müsse man sich eben ein neues Hobby suchen."
Wie ist das denn standesrechtlich, Hafu; bekommt man für sowas jetzt die Approbation entzogen?
Im Prinzip hast du Recht: Die Approbation bekommt entzogen, wer sich "unwürdig erweist, die Tätigkeit als Arzt auszuüben".
Es hat in der Vergangenheit schon Fälle gegeben, in denen Ärzte, die drogensüchtig waren und sich selbst mit Betäubungsmittel versorgt haben, die Approbation entzogen bekommen haben.
Man kann also mit Fug und Recht behaupten, dass eine Arzneimittelmissbrauch aus niederem Beweggrund (nämlich um sich selbst einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber sportlichen Konkurrenten zu verschaffen) ebenfalls ein Tatbestand ist, aus dem sich ableiten lässt, dass der Betreffende unwürdig ist, die ärztliche Heilkunde auszuüben. Zumal das Inverkehrbringen von Dopingmitteln (Eigenverbrauch ist in diesem Fall nicht anders zu bewerten, wie die Weitergabe von Dopingmitteln bzw. Verabreichung an Dritte) ja laut Arzneimittelgesetz auch ein strafbewehrtes Vergehen, also einen Gesetzesverstoß darstellt.
Sehr geehrter Herr Rennies,
sehr geehrter Herr Raue,
ich wende mich an Sie in Ihrer Funktion als Vizepräsident Breiten- und Freizeitsport sowie als Anti-Doping-Beauftragter der Deutschen Triathlon Union. Es geht um den wegen Epo-Dopings gesperrten Athleten Steffen Schreiber aus Mittweida.
Mein Name ist Arne Dyck, ich bin inhaltlich verantwortlich für das Triathlon-Portal triathlon-szene.de.
Die Sperre von Herrn Steffen Schreiber ist seit dem 14.08.2010 wirksam. Nun ist beim "Abu Dhabi International Triathlon 2011" ein Athlet gleichen Namens und gleicher Altersklasse in den Ergebnislisten geführt (siehe hier). Die Vermutung liegt nahe, dass es sich hierbei um den gesperrten Athleten handelt. Der Athlet wäre damit trotz Dopingsperre bei einem Triathlonwettkampf gestartet.
Dazu habe ich drei Fragen an Sie mit der höflichen Bitte um Beantwortung:
1. Gilt für das Rennen in Abu Dhabi der WADA-Code und damit die verhängte Wettkampfsperre?
2. Wird von der DTU oder der NADA geprüft, ob es sich bei dem in Abu Dhabi gestarteten Athleten um den gesperrten Steffen Schreiber handelt?
3. Hat diese Prüfung bereits stattgefunden, und wie lautet das Ergebnis?
4. Der NADA-Code sieht unter Artikel 10.10.2 eine Verlängerung der Sperre vor, falls gegen das Teilnahmeverbot verstoßen wurde. Wird über diese Verlängerung ggf. auf der DTU-Website informiert?
Vielen Dank für Ihre Mühe!
(Kopie an das Deutsche Sportschiedsgericht)
Arne Dyck
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