Zitat:
Zitat von sabine-g
prima Plan.
Am Sonntag waren in unserem kleinen Städtchen 1000e Leute aus dem Ruhrpott unterwegs und haben sich in 5er Reihen in die Eisdiele und andere Cafés gesetzt.
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Also ich hatte schon den Eindruck, dass die Message auch war: Wenn die Bevölkerung leichtsinnig ist, dann gibt es bald neue Spielregeln.
Das mit den Eisdielen hat sich seit heute 0:00 Uhr hier erledigt:
COVID-19-Verordnung 2)
Art. 6 Veranstaltungen und Betriebe
1 Es ist verboten, öffentliche oder private Veranstaltungen, einschliesslich Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten durchzuführen.
Öffentlich zugängliche Einrichtungen sind für das Publikum geschlossen, namentlich:
a. Einkaufsläden und Märkte;
b. Restaurationsbetriebe;
c. Barbetriebe sowie Diskotheken, Nachtclubs und Erotikbetriebe;
d. Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe, namentlich Museen, Bibliotheken,
Kinos, Konzerthäuser, Theater, Casinos, Sportzentren, Fitnesszentren,
Schwimmbäder, Wellnesszentren, Skigebiete, botanische und zoologische
Gärten und Tierparks;
e. Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen mit Körperkontakt wie
Coiffeure, Massagen, Tattoo-Studios und Kosmetik.
Art. 10d
Sofern keine schwerere strafbare Handlung nach dem Strafgesetzbuch3 vorliegt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer sich vorsätzlich Massnahmen nach Artikel 6 widersetzt.