Hamburg Wasser World Triathlon Hamburg, 11.-12.07.2020 - Seite 5 - triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum
 |
|
16.05.2020, 10:20
|
#33
|
|
Zitat:
Zitat von Hafu
"Neuer Termin liegt außerhalb der Schulferien" halte ich für eine etwas dünne Begründung, um einen Anwalt einzuschalten. Zumindest in der derzeitigen Situation.
|
Der Veranstalter verschiebt die Veranstaltung um mehrere Monate oder bietet die Option, auf nächstes Jahr umzubuchen. Er weigert sich aber, das Geld zurückzuzahlen, wenn man keine von beiden Optionen nutzen möchte. Das ist so nicht in Ordnung, egal aus welchen Gründen ich beide Möglichkeiten ablehne. Das hat den Veranstalter auch nicht zu interessieren.
Ja, die Corona-Krise tut allen Veranstaltern weh. Und ja, ich verstehe, dass die alle mit dem finanziellen zu kämpfen haben. Das ändert aber nix daran, dass die Verschiebung eine Änderung am Vertrag darstellt und man nicht gezwungen werden kann, dieser Änderung zustimmen zu müssen. Man hat das Recht auf Rücktritt vom Vertrag.
|
|
|
16.05.2020, 11:40
|
#34
|
Szenekenner
Registriert seit: 23.10.2006
Beiträge: 15.412
|
Zitat:
Zitat von Seyan
Der Veranstalter verschiebt die Veranstaltung um mehrere Monate oder bietet die Option, auf nächstes Jahr umzubuchen. Er weigert sich aber, das Geld zurückzuzahlen, wenn man keine von beiden Optionen nutzen möchte. Das ist so nicht in Ordnung, egal aus welchen Gründen ich beide Möglichkeiten ablehne. Das hat den Veranstalter auch nicht zu interessieren.
Ja, die Corona-Krise tut allen Veranstaltern weh. Und ja, ich verstehe, dass die alle mit dem finanziellen zu kämpfen haben. Das ändert aber nix daran, dass die Verschiebung eine Änderung am Vertrag darstellt und man nicht gezwungen werden kann, dieser Änderung zustimmen zu müssen. Man hat das Recht auf Rücktritt vom Vertrag.
|
Du bist doch auch im anderen Thread zu diesem Thema aktiv, so dass dir die neue seit gestern geltende Rechtslage bekannt sein müsste?
Meine Argumentation, dass man sich im Interesse des Sports als Teilnehmer schon ernsthaft darum bemühen sollte, angebotene Ersatztermine auch wahrzunehmen, anstatt stumpf auf seinem vermeintlichen Recht zu bestehen, war primär ein Appell an die Vernunft der Triathleten.
Mit der Gesetzesänderung, die gestern den Bundesrat passiert hat, hat sich aber ganz unabhängig von diesen ethischen Gesichtspunkten, eben auch die Rechtslage angepasst:
Zitat:
Zitat von Verbraucherzentrale
|
Es macht also wenig Sinn bei der aktuellen Rechtslage mit dem Anwalt zu drohen oder diesen einzuschalten.
Wer die Ersatzveranstaltung nicht wahrnehmen kann oder will und einen Gutschein des Veranstalters nicht einlöst, wird voraussichtlich sein Geld zurückbekommen, aber eben erst Ende 2021 (sofern es den Veranstalter bis dahin noch gibt).
|
|
|
16.05.2020, 13:22
|
#35
|
Szenekenner
Registriert seit: 10.08.2011
Ort: Metropolregion Hamburg, auf dem Dorf
Beiträge: 5.225
|
100% bei hafu. Die Veranstalter werden verrecken wie die Fliegen, wenn die Athletenschaft nicht kooperativ ist. Das gilt auch für die ganz großen.
|
|
|
16.05.2020, 19:27
|
#36
|
|
Zitat:
Zitat von jannjazz
100% bei hafu. Die Veranstalter werden verrecken wie die Fliegen, wenn die Athletenschaft nicht kooperativ ist. Das gilt auch für die ganz großen.
|
Da fallen mir zwei Punkte ein:
1) Wenn der Athlet auf die Kooperation hofft, interessiert das manche Veranstalter nen Dreck.
2) Hier geht es um eien Verschiebung, die der Athlet nicht zu verantworten hat. Von ihm zu verlangen, auf sein Geld zu verzichten, weil er den neuen Termin nicht wahrnehmen kann, ist eine Frechheit. Vor allem, weil durch die Verschiebung für den Veranstalter die Möglichkeit besteht, den Platz neu zu verkaufen.
Ich gehe durchaus mit, dass man die Veranstalter unterstützen sollte. Aber dafür sollten sie sich diese Unterstützung verdient haben.
|
|
|
16.05.2020, 21:53
|
#37
|
Szenekenner
Registriert seit: 23.10.2006
Beiträge: 15.412
|
Zitat:
Zitat von Seyan
...
1) Wenn der Athlet auf die Kooperation hofft, interessiert das manche Veranstalter nen Dreck.
|
Veranstalter, die sich einen "Dreck" für ihre Kunden interessieren, verschwinden nach wenigen Jahren von der Bühne. Ich war noch nie in Hamburg am Start, kann also zum konkreten Wettkampf dort nichts aus eigenem Erleben erzählen, aber eine Veranstaltung, die innerhalb von 18 Jahren zum größten Triathlon der Welt angewachsen ist, muss der allgemeinen Lebenserfahrung nach ein bis zwei Dinge auch in der Kundenbeziehung richtig gemacht haben
Zitat:
Zitat von Seyan
...
2) Hier geht es um eien Verschiebung, die der Athlet nicht zu verantworten hat.
|
Hier geht es um eine Verschiebungsursache, die sicherlich auch der Veranstalter nicht zu verantworten hat. Wenn z.B. ein extremes Gewitter am Wettkampftag oder ein Orkan dazu führen würde, dass die Veranstaltung abgebrochen wird, hätte keiner der Teilnehmer irgendeinen Anspruch auf Rückerstattung der Startgelder, da es sich um "höhere Gewalt" handeln würde, für die der Veranstalter nicht in Mithaftung genommen werden kann.
Dass die schwerste Pandemie seit 100 Jahren nicht auch als "höhere Gewalt" gilt, ist eine reine juristische Spitzfindigkeit.
Zitat:
Zitat von Seyan
Von ihm zu verlangen, auf sein Geld zu verzichten, weil er den neuen Termin nicht wahrnehmen kann, ist eine Frechheit. Vor allem, weil durch die Verschiebung für den Veranstalter die Möglichkeit besteht, den Platz neu zu verkaufen.
...
|
Im konkreten Beispiel wohl eher "nicht wahrnehmen will" als "nicht wahrnehmen kann".
Auch nach der neuen Rechtslage muss man nicht auf das Geld verzichten. Aber das weißt du ja eh. Es besteht nur eben kein Anspruch auf unmittelbare Auszahlung, sondern erst wenn man vom Veranstalter angegebene Gutscheine bis Ende 2021 nicht wahrgenommen hat. Ein zinsloser Kredit von ein paar Euro dürfte keinen verhinderten Teilnehmer in Existenznot bringen. Die gleichzeitie Rückzahlung von mehreren hunderttausend bis hin zu Mio Euro bei 10 000 Teilnehmern kann eine Eventagentur sehr wohl in existenzielle Gefahr bringen, wie in diesem Jahr bereits zu sehen.
Geändert von Hafu (16.05.2020 um 22:00 Uhr).
|
|
|
17.05.2020, 06:49
|
#38
|
Szenekenner
Registriert seit: 17.03.2011
Beiträge: 998
|
@Hafu: die Gutscheinlösung würde ja nur funktionieren, wenn der Veranstalter jetzt tatsächlich einen Gurschein anbietet. Da weigern sich aber viele und buchen dich zwangsweise auf einen Termin um, zu dem man überhaupt nicht teilnehmen kann. Damit nimmt sich der Veranstalter selbst die Möglichkeit, den Startplatz neu zu vergeben und dir Ende 2021 das Geld auszuzahlen.
Ich verstehe auch nicht, warum sich die Veranstalter da so anstellen. Die durch Erstattung freigewordenen Startplätze lassen sich schnell wieder verkaufen und ausser etwas Verwaltungsaufwand für Erstattung und Neuvergabe ist das ein Nullsummenspiel.
|
|
|
17.05.2020, 07:21
|
#39
|
Szenekenner
Registriert seit: 23.10.2006
Beiträge: 15.412
|
Zitat:
Zitat von dr_big
.... Die durch Erstattung freigewordenen Startplätze lassen sich schnell wieder verkaufen und ausser etwas Verwaltungsaufwand für Erstattung und Neuvergabe ist das ein Nullsummenspiel.
|
Das halte ich für eine sehr gewagte Hypothese. Es ist noch keineswegs sicher, ob Anfang September sportliche Großveranstaltungen stattfinden dürfen. Dadurch, dass an besagtem Wochenende sogar gleich drei Großveranstaltungen in Hamburg terminiert sind, steigt die Reservekapazität die Rettungskräfte und Notaufnahmen für Unfälle und sonstige Schadensereignisse vorhalten müssen nochmal stark an.
Nur wenn die covid-19-Fälle in Hamburg auf dem jetzigen niedrigen Niveau verharren oder weiter absinken, was bei dem gerade in den Stätten schon jetzt vielorts zu beobachtendem sorglosen Verhalten vieler Menschen alles andere als sicher ist, wäre eine derartige Veranstaltung durchführbar und genehmigungsfähig.
Dass vor diesem unsicheren Hintergrund und weiterhin geschlossenen Schwimmbädern sowie nicht stattfindendem Vereinstraining allzu viele Athleten sich jetzt um einen Startplatz in Hamburg bemühen und per Vorkasse anmelden, halte ich für unwahrscheinlich.
Eher hat die durch den Lockdown erzwungene Sportpause vermutlich vielen in Hamburg aktuell vorangemeldeten Triathlonanfängern (traditionell gerade dort ein großer Anteil der Anmelder) einen Strich durch die Rechnung ihrer geplanten Vorbereitung gemacht, so dass diese alleine deshalb sich keinen Start dort zutrauen und gerne ihren Startplatz abgeben würden.
|
|
|
17.05.2020, 08:12
|
#40
|
Szenekenner
Registriert seit: 19.10.2006
Ort: Basel
Beiträge: 1.084
|
Zitat:
Zitat von Seyan
Aber dafür sollten sie sich diese Unterstützung verdient haben.
|
Sorry, aber das ist für mich um Längen zu kleinlich.
Ich habe Flug und Hotel umgebucht und freue mich auf ein tolles Triathlonfest. Wenn es denn stattfindet...
Die Verschiebung hat mich auch ca. 200 Euro gekostet, denke aber wer es sich leisten kann für 2,5 sporteln nach Hamburg zu fliegen, sollte nicht jammern.
massi
|
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:44 Uhr.
|