Teilweise beantragen die Querdenker in größeren Städten für einen einzigen Samstag 30 oder 40 kleinere Demonstrationen an unterschiedlichen Orten mit z.B. je 100 Teilnehmern (kostet ja auch nichts außer der Zeit für das Ausfüllen einiger Onlineformulare und dem Hinterlassen von Personalien), die dann auch mit Auflagen genehmigt werden.
in der Realität finden dann aber (intern von den Querdenkern abgestimmt) nur zwei oder drei weitaus größere Kundgebungen statt und welche das sind und an welchen Orten und mit wieviel Teilnehmern tatsächlich erfährt die Polizei dann erst, wenn die Demos schon laufen.
Um die passende Einsatzplanung (nicht zu viele und nicht zu wenige Einsatzkräfte und diese dann auch am richtigen Ort) sind unsere Ordnungskräfte dann nicht zu beneiden.
Klingt irgendwie für mich ganz so, dass man nur eine oder zwei dieser Veranstaltungen zulassen kann, rein schon aus Sicherheitsgründen...
Und vielleicht sollte man die Anmelder und Verantwortlichen nicht nur zur Namensspende benutzen, sondern eben als Verantwortliche auch mal zur Rechenschaft ziehen. Ich kann mir in Bezug auf mich vorstellen, dass ich persönlich das kein zweites Mal machen würde, wenn einmal eine meiner Veranstaltungen so ausm Ruder gelaufen wär, dass ich so richtig hergefotzt werde.
Zitat:
Zitat von noam
So legitim wie der Zweck ist, dennoch muss man die Kollision der Grundrechtsausübung beachten, so dass die Grundrechtsausübung des einen nicht die des anderen verhindern darf.
Tja, irgendwie ist das aber doch theoretisch so, dass die Grundrechtsausübung im Rechtsstaat, wenn sie sich gegen die rechtsstaatliche Ordnung richtet bzw. die Abschaffung selbiger beabsichtigt, nur bedingt lange gutgeht.
Ich frag mich echt, ob es da irgendne rote Linie gibt, ab der gilt, dass solcherart Auswüchsen effektiv begegnet wird oder ob man stattdessen seelenruhig in Kauf nimmt, dass es irgendwann einen (gewaltsamen) Umbruch gibt, wenn sich das aus den Freiheiten der Demokratie (von der man ja nicht mehr sprechen kann, wenn eine gewaltbereite Minderheit gibt, die sie aushebeln will) oder Rechtsstaatlichkeit und den Freiheiten, die sie selbst Umstürzlern lässt, halt so ergibt.
Ebenso absurd wie ich die Situation als solche diesbezüglich empfinde, erscheint es mir, dass das Volk selbst mit Gegendemonstrationen darauf antworten muss, statt davor geschützt zu werden.
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Im finstersten Winkel Frankreichs, wo das Kopfsteinpflaster herumspukt, begann ein Junge aus Gelderland zu sprinten. Eine halbe Stunde später drang durch eine Maske aus Schlamm und Kuhscheiße ein feines Lächeln. Ich schloss die Augen und hörte die Matthäus-Passion auf Rädern.
C‘mon, dass sind ein paar tausend, die richtig viel Aufwand machen - ein Bruchteil von ne Splittergruppe….kann man jetzt nicht wirklich gebrauchen, egal.
Geht aber bei der Suspendierung nicht unmittelbar um Corona und die Positionierung von Kekule dazu, die durchaus nicht immer verkehrt war, von diesem aber im Podcast regelmäßig vertreten wurde, als wenn er selbst der einzige Experte sei, der den Stein der Weisen gefunden habe.
Grund der Suspendierung ist eher mangelndes Lehrengagement und der schlechte bis nicht existierende Forschungsoutput des von Kekule geleiteten virologischen Instituts, den ja Drosten schon einmal thematisiert hatte
Die Themen und der wohl seit Jahrzehnten andauernde Streit wurde 2020 in einem langen Porträt über ihn in der Zeit erwähnt, gegen das er dann geklagt hat, sodass der Original-Artikel nicht mehr online ist.
Wenn ich richtig informiert bin, ist die Entlassung eines beamteten Hochschullehrers (nebenbei: kurz vor der Pension) eher selten, Uni und Ministerium entschließen sich zu sowas nicht wegen Kleinigkeiten.
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Wenn ich richtig informiert bin, ist die Entlassung eines beamteten Hochschullehrers (nebenbei: kurz vor der Pension) eher selten, Uni und Ministerium entschließen sich zu sowas nicht wegen Kleinigkeiten.
m.
Da muss schon einiges an belegbaren Arbeitsvertragsverletzungen vorliegen, bis solche Schritte erfolgen, IMHO.
Da muss schon einiges an belegbaren Arbeitsvertragsverletzungen vorliegen, bis solche Schritte erfolgen, IMHO.
Ein Beamter hat allerdings keinen Arbeitsvertrag, sondern er wird zum Beamten ernannt. Man kann die Beamtenstelle auch nicht kündigen, da kein Vertrag besteht, er kann entlassen werden oder seine Entlassung beantragen (dem müsste der Dienstherr allerdings nicht zustimmen, wenn er nicht will).
Die einzige Verpflichtung eine Hochschulprofessors besteht darin, sein Lehrdeputat zu erfüllen. Ansonsten ist er weitgehend frei was er macht.
Was in dem Artikel genannt wird, dass er zuwenig forscht, das kann man meines Wissens im engen formalen Sinne nicht verlangen und auch kaum nachweisen.
Wenn ein Germanistikprofessor sich mit 50 Büchern daheim einschließt und dann aber keine Veröffentlichung hinten raus kommt, da forscht der auch irgendwie (ohne Ergebnis)
Auf die Erfüllung des Lehrdeputats scheint man sich zu beziehen, dass er auch gerade während Corona wohl seine Vorlesungen nicht gehalten hat, was man dann formal auch hauptsächlich nachweisen kann, wenn er keine Prüfungen abnimmt.
Es gibt sicher einige Profs in D*, (wobei ich an unsere Hochschule keinen kenne, da fanden alle Veranstaltungen auch statt) die kein Bock auf Online hatten und sich einfach mal zurück gelehnt haben, wenn sie nicht in den Hörsaal durften und ihnen nicht alles hinterher getragen wurde.
*Mit einige meine ich wenige. Es gibt sicher 10.000 Profs in D, da werden schon ne handvoll dabei sein, wie überall ;-)