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Alt 23.11.2022, 10:21   #1969
keko#
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Benutzerbild von keko#
 
Registriert seit: 06.11.2015
Beiträge: 17.407
Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
in 2 Jahren, lieber Mathematiker

Die Angestellten können mit mehr Geld in zwei Stufen rechnen. Entgelte und Ausbildungsvergütungen werden ab Juni 2023 um 5,2 Prozent und ab Mai 2024 um weitere 3,3 Prozent erhöht. Wie in der Fläche betrage die Laufzeit 24 Monate, teilte die IG Metall mit. Wie in BW.

Damit bleibt der bleibende prozentuale Abschluss, nimmt man die ergänzende inflationsausgleichende Einmalzahlung aus, deutlich unter der Inflationsrate, und verhindert eine Lohn-Preis-Spirale. Die Laufzeit finde ich eindeutig zu lang, weil wenig prognostizierbar.

Der Abschluss aus BW hat traditionell Pilotwirkung und wird in den anderen Bundesländern im IG Metallbereich übernommen. Damit werden Tarifauseinandersetzungen und Streiks in der Breite des Landes unnötig.
Ja, ich habe es gelesen mit den zwei Jahren Trotzdem kann ich von so was (mit Einmalzahlung) nur träumen.
Da ich davon ausgehe, dass die Inflation auf hohem Niveau bleibt, werden wir echten Kaufkraftverlust erleben und dass weite Teile des Mittelstands abrutscht. Auch wenn es viele wohl erst wahrhaben werden, wenn es sie selbst direkt trifft.
keko# ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2022, 11:21   #1970
MattF
Szenekenner
 
Registriert seit: 27.04.2011
Beiträge: 8.758
Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer Beitrag anzeigen

ich weiß nicht, was Du verbrauchst.
Ich hab einen Speicher und verbrauch ca. 70% selbst.

Und es waren auch größere Anlagen gemeint, auf Gewerbebetrieben, da macht das absolut Sinn! Tagsüber Produktion und Solarstrom, passen 100% zusammen.


Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer Beitrag anzeigen
Letzteres ist wirklich schade, ich fände es erst mal auch sinnvoller, die Nachbarn mit meinem Strom mit versorgen zu können; dann würde ich die Netze mit meinem Zappelstrom weniger belasten.
Du versorgst deine Nachbarn physikalisch eh mit, da landet nix in den Netzen
MattF ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2022, 05:39   #1971
tridinski
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Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Vulkaneifel2Wetterau
Beiträge: 3.918
In Tübingen kommen die Kostenvorteile der Erneuerbaren bereits in erheblichem Umfang in Form von stark reduzierten Kosten in der Realität an:

https://www.spiegel.de/panorama/gese...85b2f6ddc6fa6b
__________________
Grüße

Tri-K
__________________

slow is smooth and smooth is fast
swim by feel, bike for show, run to win
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Alt 24.11.2022, 13:05   #1972
qbz
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Benutzerbild von qbz
 
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 10.264
Zitat:
"Die Armut in Deutschland ist über die vergangene Dekade deutlich angestiegen – eine denkbar schlechte Ausgangsposition für die fortgesetzten sozialen Stresstests durch Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg und Rekordinflation. Der finanzielle Rückstand von Haushalten unter der Armutsgrenze gegenüber dem Einkommensmedian ist schon vor Beginn der Corona-Krise um ein Drittel gegenüber dem Jahr 2010 gewachsen. Auch die Ungleichheit der Einkommen insgesamt in Deutschland hatte, gemessen am Gini-Koeffizienten, 2019 einen neuen Höchststand erreicht."
Zu diesen obigen Ergebnissen kommt der neue Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

und gleiches Thema:
DIW-Chef Fratzscher »Die soziale Schere geht weiter auf, noch stärker als in der Pandemie« . Menschen mit geringen Einkommen litten viel mehr unter der Inflation als Reiche, sagt DIW-Chef Marcel Fratzscher. Nötig sei eine »zielgerichtete Verteilungspolitik«, statt Geld mit der Gießkanne zu verteilen.

Die Bundesregierung ignoriert allerdings komplett die Empfehlung des Sachverständigenrates (Wirtschaftsweisen) befristet zur Mitfinanzierung der Schulden für die Gassubvention den Spitzensteuersatz anzuheben.
qbz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2022, 15:04   #1973
Helmut S
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Registriert seit: 30.10.2006
Beiträge: 8.885
Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
Die Bundesregierung ignoriert allerdings komplett die Empfehlung des Sachverständigenrates (Wirtschaftsweisen) befristet zur Mitfinanzierung der Schulden für die Gassubvention den Spitzensteuersatz anzuheben.
Du meinst Mitfinanzierung des Entlastungspaketes (nicht der Schulden) um, wie die Sachverständigen schreiben,

- "[...] zu signalisieren, dass die Energiekrise solidarisch bewältigt werden muss."
- "[...] die Zielgenauigkeit des Gesamtpakets aus Entlastungen und Belastungen zu erhöhen."
- "[...] die Inflationswirkung der Entlastungsmaßnahmen und die zusätzliche Belastung des Staatshaushalts zu begrenzen [...]
Helmut S ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2022, 15:30   #1974
qbz
Szenekenner
 
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 10.264
Zitat:
Zitat von Helmut S Beitrag anzeigen
Du meinst Mitfinanzierung des Entlastungspaketes (nicht der Schulden) um, wie die Sachverständigen schreiben,

- "[...] zu signalisieren, dass die Energiekrise solidarisch bewältigt werden muss."
- "[...] die Zielgenauigkeit des Gesamtpakets aus Entlastungen und Belastungen zu erhöhen."
- "[...] die Inflationswirkung der Entlastungsmaßnahmen und die zusätzliche Belastung des Staatshaushalts zu begrenzen [...]
Ja natürlich.

Das sog. "Entlastungspaket" finanziert sich doch ausschliesslich über Schulden. Insofern kann man doch von der Mitfinanzierung der Schulden durch die vorgeschlagene Erhöhung des Spitzensteuersatzes sprechen? Oder wo liegt der Fehler? Dass die Wirtschaftsweisen vom "Entlastungspaket" sprechen und ich das nicht wörtlich zitiere?
Zitat:
"Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung wird für 2022 eine Kreditermächtigung für den WSF in Höhe von 200 Milliarden Euro geschaffen, um die geplanten Maßnahmen in den Jahren 2022 bis 2024 zu finanzieren. Eigene Maßnahmen des WSF sind nicht vorgesehen - er fungiert vielmehr als reiner „Finanzierungs-Dienstleister“."
https://www.bundesregierung.de/breg-...tigung-2132830
qbz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2022, 15:41   #1975
Helmut S
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.10.2006
Beiträge: 8.885
Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
Das sog. "Entlastungspaket" finanziert sich doch ausschließlich über Schulden. Insofern kann man doch von der Mitfinanzierung der Schulden durch die vorgeschlagene Erhöhung des Spitzensteuersatzes sprechen? Oder wo liegt der Fehler?
Nein kann man nicht. Das ist völlig absurd. Das Entlastungspaket wird finanziert. So ist auch das Gutachten in dem Punkt zu verstehen.

Edit sagt noch: Was du vielleicht meinst ist "Gegenfinanzieren" - ein Begriff aus dem Haushaltumfeld. Davon steht aber im Gutachten nix.

Geändert von Helmut S (24.11.2022 um 15:48 Uhr).
Helmut S ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2022, 16:13   #1976
qbz
Szenekenner
 
Benutzerbild von qbz
 
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 10.264
Zitat:
Zitat von Helmut S Beitrag anzeigen
Nein kann man nicht. Das ist völlig absurd. Das Entlastungspaket wird finanziert. So ist auch das Gutachten in dem Punkt zu verstehen.

Edit sagt noch: Was du vielleicht meinst ist "Gegenfinanzieren" - ein Begriff aus dem Haushaltumfeld. Davon steht aber im Gutachten nix.
Das Entlastungspaket wird ausschliesslich mit einem Staatskredit (= neuen Schulden) finanziert:

Deswegen: "Kredit(=schulden)finanzierte Gas- und Strompreisbremse" ist eine absolut korrekte Bezeichnung des Sachverhaltes. Mit einer temporären Erhöhung des Spitzensteuersatzes nur für die Gas-/Strompreisbremse (= Subvention) würde sich die Kreditaufnahme entsprechend verringern. (=Teilfinanzierung oder teilweise Gegenfinanzierung im Sprachgebrauch der Haushälter im ÖD).)

Für die Tilgung und Zinsen nimmt der Bund jährlich Kredite auf bzw. darf Schulden machen.

Gesetz zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes zur Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds, § 26b

Geändert von qbz (25.11.2022 um 13:27 Uhr).
qbz ist offline   Mit Zitat antworten
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