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Alt 24.07.2013, 21:21   #17
Thorsten
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Beiträge: 16.226
Zitat:
Zitat von captain hook Beitrag anzeigen
Lt. aktueller Meldung auf der Seite der BTU unterstützt der Verband den Widerspruch gegen die Entscheidung sogar! :-)
Wenn ich mir eure Ligaordnung so angucke, tut er das anscheinend gegen die Bestimmungen der Ligaordnung und möglicherweise nur, um die bereits bislang falsche Handhabung zu legitimieren oder einen Bestandsschutz herbeizuführen.

In der neuesten auch auf der Homepage verlinkten Ordnung (http://www.btu-info.de/docs/2010/Ligaordnung2011.pdf) oder in der noch neueren aber nur bei google verlinkten ((http://www.btu-info.de/docs/2011/ligaost_ordnung.pdf) steht doch in §5.2 (3) eindeutig, dass ein Start in einer anderen Mannschaft damit ausgeschlossen ist.

Vielleicht sollten die Herren Funktionäre mal ihre Verfahrensweise überdenken und den Regeln anpassen, denn für jeden Gefallen/Regelbeugung, den man jemandem tut, kriegt man kurz danach von anderer Seite einen Tritt in den Allerwertesten. Und zwar mit Recht.
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Alt 24.07.2013, 21:41   #18
captain hook
 
Beiträge: n/a
Das sind Auszüge der Gedanken von jemanden, der sich die Sache mal im Zusammenhang angeschaut hat. Ich habs ja mit der Juristerei nicht so...

Die Lage ist nicht so eindeutig:
Die Bundesligaordnung gilt ausdrücklich nur für die Deutsche Triathlon Liga (DTL), also die erste und zweite Bundesliga. Die Sportordnung der DTU gestattet den Landesverbänden unter Punkt D.3 in bezug auf das Zweitstartrecht ausdrücklich eigene Regelungen: "Den Landesverbänden ist es freigestellt für Ihre Ligen eine entsprechende Regelung zu treffen. Einzelheiten regeln die jeweiligen Landesstatuten". Während einige Verbände Doppelstarts explizit ausschließen, werden sie in anderen Verbänden von den Geschäftsführern und Ligawarten ausdrücklich genehmigt und seit Jahren durchgeführt. An dieser Stelle muss der Verweis auf Gewohnheitsrecht erfolgen: die mehrmalige Anwendung von Rechtsvorstellungen oder Regeln, die von den Beteiligten als verbindlich angesehen werden, kann als bindendes und einklagbares Recht angesehen werden, auch wenn es mit geschriebenem Recht nicht in Einklang steht.
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Alt 24.07.2013, 21:42   #19
captain hook
 
Beiträge: n/a
@Thorsten: Klarheit ist immer besser für alle Seiten und Beteiligten.
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Alt 24.07.2013, 22:06   #20
Thorsten
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Beiträge: 16.226
Zitat:
Zitat von captain hook Beitrag anzeigen
An dieser Stelle muss der Verweis auf Gewohnheitsrecht erfolgen: die mehrmalige Anwendung von Rechtsvorstellungen oder Regeln, die von den Beteiligten als verbindlich angesehen werden, kann als bindendes und einklagbares Recht angesehen werden, auch wenn es mit geschriebenem Recht nicht in Einklang steht.
Ich hab's etwas polemischer ausgedrückt . Wäre vielleicht sinnvoll, wenn euer Athlet in diesem Fall noch gewertet wird, aber ab sofort oder spätestens ab der nächsten Saison auf die zukünftige korrekte Einhaltung der Regeln verwiesen wird. Bei allen zufriedene Gesichter wird man eh nicht hinkriegen. Über die Zeit gesehen ein schwaches Bild des Ligaausschusses, der ja nicht nur aus dem Ligawart besteht.

Was sind denn eigentlich die "Staffeln", auf die in der Ordnung öfter verwiesen wird, ohne sie zu definieren? Ist das gleich bedeutend mit den Landesligen? Für außenstehende zumindest nicht verständlich.
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Thorsten ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.07.2013, 10:59   #21
Rhing
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Beiträge: 4.813
Ich versteh die Diskussion nicht. In § 5.2 Zweitstartrecht der Ligaordnung Ost steht in Ziffer (3) Sätze 2 und 3 doch ausdrücklich drin:
Das bestätigte Zweitstartrecht gilt nur für die Mannschaft des Vereins, wofür es beantragt wurde. Ein Startrecht in einer anderen Mannschaft auch des eigenen Vereins besteht nicht.

Daraus folgt doch klar, dass der Landesverband von der durch die DTU eingeräumten Möglichkeit, Starts für mehrere Vereine in Liegen zuzulassen, keinen Gebrauch gemacht hat. Im Gegenteil, dies ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Formulierungen der Satzungen/ Ordnungen sind im Triathlon nicht immer glücklich. Hier scheint mir das aber ziemlich klar zu sein. Wenn das in der Vergangenheit anders gehandhabt wurde, dann waren diese Entscheidungen falsch. Aber gegen die ausdrückliche Formulierung ein "Gewohnheitsrecht" oder eine "betriebliche Übung" herzuleiten, geht m.E. nicht. Da bleibt im übrigen noch, dass es keinen Anspruch auf "Gleichbehandlung im Unrecht" gibt.
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Rhing ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.07.2013, 11:12   #22
captain hook
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Rhing Beitrag anzeigen
Ich versteh die Diskussion nicht. In § 5.2 Zweitstartrecht der Ligaordnung Ost steht in Ziffer (3) Sätze 2 und 3 doch ausdrücklich drin:
Das bestätigte Zweitstartrecht gilt nur für die Mannschaft des Vereins, wofür es beantragt wurde. Ein Startrecht in einer anderen Mannschaft auch des eigenen Vereins besteht nicht.

Daraus folgt doch klar, dass der Landesverband von der durch die DTU eingeräumten Möglichkeit, Starts für mehrere Vereine in Liegen zuzulassen, keinen Gebrauch gemacht hat. Im Gegenteil, dies ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Formulierungen der Satzungen/ Ordnungen sind im Triathlon nicht immer glücklich. Hier scheint mir das aber ziemlich klar zu sein. Wenn das in der Vergangenheit anders gehandhabt wurde, dann waren diese Entscheidungen falsch. Aber gegen die ausdrückliche Formulierung ein "Gewohnheitsrecht" oder eine "betriebliche Übung" herzuleiten, geht m.E. nicht. Da bleibt im übrigen noch, dass es keinen Anspruch auf "Gleichbehandlung im Unrecht" gibt.
Die RegioLigaordnung regelt aber nur das, was in der RegioLiga abläuft. Und hier wurde kein Zweitstartrecht beantragt, was in irgendwelche Regelungskreise der Regioliga fällt. Die 1. und 2. Liga haben ausdrücklich eine eigene, andere Ligarordnung und auch das spezielle Zweitstartrecht für die erste und zweite Liga wird mit einem speziellen Formular beantragt, welches sich ausdrücklich nur auf die erste und zweite Liga bezieht.

Der Passus in der RegioLigaordnung ist meiner Auffassung nach so zu verstehen, dass man, wenn man ein Zweitstartrecht in der RegioLiga für einen anderen Verein beantragt für den eigenen in de Regioliga nicht mehr starten kann. Das ist hier aber nicht der Fall.
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Alt 25.07.2013, 19:56   #23
Thorsten
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Ort: Wetterau
Beiträge: 16.226
Zitat:
Zitat von captain hook Beitrag anzeigen
Die 1. und 2. Liga haben ausdrücklich eine eigene, andere Ligarordnung und auch das spezielle Zweitstartrecht für die erste und zweite Liga wird mit einem speziellen Formular beantragt, welches sich ausdrücklich nur auf die erste und zweite Liga bezieht.
In der für alle geltenden DTU-Sportordnung steht aber auch unter D3:

"Bei Ausübung des Zweitstartrechts ist der Athlet bei Ligawettkämpfen nur für den Verein startberechtigt, für welchen er das Zweitstartrecht ausübt."

Keine Einschränkung auf Ligawettkämpfe in der 1./2. BuLi, das gilt für alle Ligen. Und eure Ost-Verbände haben das in ihrer eigenen Ligaordnung nicht anderweitig ermöglicht, also bleibt es verboten.
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Thorsten ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.07.2013, 22:24   #24
sbechtel
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Beiträge: 3.721
Es scheint natürlich so zu sein, dass es entsprechende Verbote in gewissen Ordnungen gibt. Das Gesamtbild ist aber doch verwirrend und nicht sonderlich klar und in Kombination mit den Auskünften von Funktionären und Erfahrungswerten muss man dem Team vom Captain schon ein wenig Verständnis entgegen bringen, finde ich. Man kann halt nicht selbst Fehler begehen und von anderen dann Perfektion einfordern.
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Zitat:
Zitat von captain hook Beitrag anzeigen
Heute wird ja schon zum Bikefitter gerannt, bevor man überhaupt weiß, wie man ne Kurbel im Kreis dreht.
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