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Insolvenzverfahren über das Vermögen der KELLER Group GmbH
Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst darf ich Sie darüber informieren, dass mit Beschluss des Amtsgerichts München - Insolvenzgericht - am 01.03.2023 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KELLER Group GmbH eröffnet und ich zum Insolvenzverwalter bestellt wurde Der gerichtliche Beschluss wurde unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht und einsehbar.
Des Weiteren müssen wir Sie leider darüber informieren, dass der zuvor gestartete Investorenprozess nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Dies ist umso bedauerlicher, als dass wir mit einem Interessenten bereits unmittelbar vor einer Unterschrift standen, der das weitere Fortbestehen der Marke Keller Sports gesichert hätte.
Die Absage des Interessenten hat zur Folge, dass der Geschäftsbetrieb der Keller Sports eingestellt werden musste. Zugleich habe ich am 07.03.2023 gegenüber dem Amtsgericht München – Insolvenzgericht – die sog. Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Hintergrund der Anzeige ist, dass die Insolvenzmasse nicht in der Lage ist, allein die ab dem 01.03.2023 begründeten Ansprüche vollständig zu begleichen. Diese Anzeige der Masseunzulänglichkeit hat aber auch für Sie als Kunden unter Umständen Auswirkungen. Bestehende Ansprüche aus Retouren können nicht mehr ausbezahlt werden. Der Anspruch geht zwar nicht verloren. Im Rahmen des Abschlusses des Insolvenzverfahrens wird hierauf aber voraussichtlich lediglich eine Quote bezahlt werden können, deren Höhe aktuell noch nicht feststeht.
schade,hatten immer gute Preise und schnellen Versand.