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Alt 20.05.2021, 13:58   #9
TIME CHANGER
Szenekenner
 
Benutzerbild von TIME CHANGER
 
Registriert seit: 09.06.2018
Beiträge: 566
gibts die kaputten Kleider denn noch irgendwo zu kaufen? Dann reichen die Preise aus dem I-net wenn du keine Quittung mehr hast. Falls nein, such vom Hersteller im Online Shop ein adäquates Gegenstück und gib das als Referenz an. Lass dich vom Arzt checken etc. und dann reichst du dies der Versicherung ein.
Es hat nichts damit zu tun, dass sie sich vom Schaden drücken wollen, aber die Nachfrage nach vorhandener Quittung ist oftmals zuerst. Oftmals wird ja auch ohne diese anstandslos gezahlt.

Ich denke die Person am anderen Ende der Leitung hätte es dir auch ein wenig netter sagen dürfen, der Ton macht die Musik, as always.
__________________
Zitat:
Zitat von bigjuergo Beitrag anzeigen
du bist der beste, aber leider nicht der schnellste
TIME CHANGER ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.05.2021, 15:55   #10
Else
Szenekenner
 
Registriert seit: 03.05.2017
Beiträge: 58
Nimm dir 'nen Anwalt. Der Anwalt ist in diesem Fall eher sowas wie ein Dienstleister für die gesamte Abwicklung. Kostet kein Vermögen und wird von der gegnerischen Versicherung getragen. Ich weiß, es gibt viele verschiedene Meinungen dazu, aber mit einem engagierten Anwalt hat man wenigstens deutlich weniger eigenen Zeit- (und Nerven) Aufwand.
Wenn du krankgeschrieben wirst, hat dein Arbeitgeber Anspruch auf Lohnkostenerstattung.
Und du hast z.B. auch Anspruch auf Erstattung (Aufwandsentschädigung) für Telefonieren, Arztbesuch, RA-Besuch usw.
Else ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.05.2021, 19:00   #11
Neoprenmiteingriff
Szenekenner
 
Registriert seit: 22.07.2012
Beiträge: 2.040
Danke für die Infos!

Ich halte euch auf dem laufenden

Bleibt gesund
Neoprenmiteingriff ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.05.2021, 19:42   #12
su.pa
Szenekenner
 
Benutzerbild von su.pa
 
Registriert seit: 22.02.2012
Ort: Bavaria
Beiträge: 2.424
Mein Mann wurde neulich vom Rad gefahren. Wir wollten es auch erst ohne Anwalt versuchen. Kennen jedoch einen privat und er hat uns davon abgeraten, weil sonst nichts weiter geht. Die Versicherungen nutzen das scheinbar grundsätzlich aus, wenn man sich nicht vertreten lässt.
su.pa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.05.2021, 20:44   #13
tandem65
Szenekenner
 
Benutzerbild von tandem65
 
Registriert seit: 21.08.2010
Ort: 69493 Hirschberg
Beiträge: 9.252
Zitat:
Zitat von su.pa Beitrag anzeigen
Die Versicherungen nutzen das scheinbar grundsätzlich aus, wenn man sich nicht vertreten lässt.
Das ist Ihre Pflicht den Versicherungsnehmern gegenüber.
__________________
PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
10.06.2012 5:03:16 Challenge Kraichgau MD
08.07.2012 10:38:13 IM FfM
12.03.2017 42:40 Bienwald 10K
12.03.2017 1:30:55 Bienwald HM
29.10.2017 3:15:05 FfM M


2022
08.05. 1:40:09 St. Wendel HM
31.07 Dresden MD cancelled
21.08 5:16:59 Breisgau Triathlon MD
02.10 12:57:47 Elbaman LD
tandem65 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2021, 07:17   #14
El Stupido
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von su.pa Beitrag anzeigen
Mein Mann wurde neulich vom Rad gefahren. Wir wollten es auch erst ohne Anwalt versuchen. Kennen jedoch einen privat und er hat uns davon abgeraten, weil sonst nichts weiter geht. Die Versicherungen nutzen das scheinbar grundsätzlich aus, wenn man sich nicht vertreten lässt.
Ganz objektiv ist das ja auch nicht seitens des RA. "Weil sonst nichts weiter geht" mit seinem Einkommen?
Fakt ist, dass die Regulierungsleistung der Versicherung oftmals höher ist, wenn ein*e RA*in im Spiel ist als ohne RA*in.
Beispiel: es wird gezahlt, RA*in schreibt dann "fordere aber xx EUR mehr sonst klage ich" und die Versicherung zahlt dann oft den Betrag xx oder einen Teil davon wegen des Risikos der Klage.
Das heißt aber nicht, dass ohne RA*in die schadenbedingten Kosten nicht gezahlt werden.

Wie tandem65 schon schreibt: die Versicherungsgesellschaften müssen mit dem Geld der Kund*innen haushalten. Natürlich will man auch etwas verdienen aber das wollen Banken, Mobilfunkdienstleister, Speditionen usw. auch.
Würde man mit beiden Händen das Geld aus dem Fenster werfen würden die Versicherungsprämien ins unermessliche steigen.
Schon komisch, dass bei Eigenschäden (Wohngebäude, Hausrat, Teil- oder Vollkasko,...) oft geschimpft wird, die Versicherungen wären knauserig, bei Fremdschäden aber oft darüber geschimpft wird, die Versicherung habe zuviel gezahlt.
Da kommt dann mal die Frage, ob man zwecks Erhalt des Schadenfreiheitsrabatt den Kfz-Haftpflichtschaden zurückzahlen könne. Und wenn man dann den Betrag nennt muss man sich was anhören.
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Alt 21.05.2021, 08:46   #15
Matthias75
Szenekenner
 
Benutzerbild von Matthias75
 
Registriert seit: 12.12.2010
Ort: Hofheim a.T.
Beiträge: 5.132
Für mich stellt sich die Frage, was du erreichen will und welchen Aufwand du im Gegenzug dafür betreiben willst.

Willst du "nur" Ersatz für die Klamotten und ein "bißchen" Schmerzensgeld oder willst du das für dich maximal mögliche aus der Sache herausholen?

Für letzteres ist vermutlich ein Anwalt und Mehraufwand deinerseits erforderlich. Für das Minimalziel könnte es ausreichen, deine Schäden (materiell und körperlich) aufzuzählen, und wenn möglich zu belegen.

Kannst ja erstmal schauen, wie die Versicherung reagiert. Wenn sie sich querstellen, kannst du immer noch einen Anwalt dazu holen.

Das einzige, was du später nicht mehr dokumentieren kannst, dürften doch die körperlichen Verletzungen sein. Diese würde ich also möglichst genau von einem Arzt begutachten und festhalten lassen.

Meine Erfahrung diesbezüglich sind bislang zum Glück begrenzt. Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Versicherung umso genauer hinschaut, je höher und umfangreicher deine Forderungen sind. Vielleicht sind sie auch froh, wenn das ohne Anwalt und dementsprechend ohne Zusatzkosten abläuft. Nur eine Vermutung, wie gesagt, keine eigene Erfahrung.

M.
Matthias75 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2021, 09:24   #16
El Stupido
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Matthias75 Beitrag anzeigen
(...)

Das einzige, was du später nicht mehr dokumentieren kannst, dürften doch die körperlichen Verletzungen sein. Diese würde ich also möglichst genau von einem Arzt begutachten und festhalten lassen.
Aus dem Startpost:

Zitat:
(...) Reichen Sie die Rechnung vom Arzt ( bin noch hin zwecks Attest für später) einfach mal ein und so weiter etc
(...)
Zitat:
Meine Erfahrung diesbezüglich sind bislang zum Glück begrenzt. Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Versicherung umso genauer hinschaut, je höher und umfangreicher deine Forderungen sind. Vielleicht sind sie auch froh, wenn das ohne Anwalt und dementsprechend ohne Zusatzkosten abläuft. Nur eine Vermutung, wie gesagt, keine eigene Erfahrung.

M.
Ja klar. Das liegt ja auf der Hand. Je höher der Betrag um den es geht, desto genauer wird geprüft. Oft haben Sachbearbeiter*innen eine maximale Regulierungsvollmacht und je nach Schadenhöhe geht es an dann spezialisiertere Abteilungen im Hause.

Und ja, es ist so: wenn kein*e RA*in im Spiel ist, die Versicherung den Schaden reguliert, der/die Geschädigte aber mehr möchte und dann mit RA*in "droht" kann es auch schon mal etwas mehr geben. Ist einfach eine Rechensache. Wenn ich ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht weitere z.B. 100 EUR zahle, dafür aber RA*innen-Kosten spare hält das intern der Revision stand.
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