Nein, französisch und spanisch in der Kombi ist blöd, weil eine Schule meist nur das ein oder andere anbietet.
Nach der Kombination hatte ich schon im Beitrag #6 gefragt. Keine Ahnung, wie häufig die Kombination in RLP überhaupt gefragt ist. Evtl. nur an einer oder zwei Schulen und evtl. ist es auch dort unklar, ob noch in 5 Jahren eine Lehrerin für Spanisch gebraucht wird. In dem Fall wäre es doch sogar die richtige Entscheidung der ADD, dieser Person keine Bezahlung bis zum Ruhestand zuzusagen.
Dies ist aber kein Einzelfall...Vielleicht in der Fächerkombi etwas unglücklich, dennoch geschieht dieses Vorhaben meines Wissens nach relativ häufig pro Schulhalbjahr!
Ich würde der Lehrerin und natürlich auch Dir empfehlen, auf jeden Fall sich bei der GEW und / oder einem arbeiterfreundlichen Anwalt, der sich im Arbeitsrecht und Kettenarbeitsverträgen auskennt, Rat zu holen und die Verträge zur Beratung mitzunehmen.
Die sachgrundlose Befristung geht z.B. nur für maximal 2 Jahre, wie ich dem Internet entnehme:
Wenn es über 2 Jahre hinaus geht bekommt man keinen sachgrundlosen Vertrag, sondern einen mit Sachgrund. Z.b. Elternzeitvertretung, vorrübergehender Mehrbedarf, Projekte usw usw
Das geht so ~ 10 Jahre, erst dann ist das Recht/Gerichte der Meinung, dass man wenn beim selben Arbeitgeber angestellt, mit derselben Tätigkeit, dass man ein Anrecht auf eine Dauerstelle hat.
Wo die genannten 5 Jahre her kommen, kann ich jetzt nicht nachvollziehen.
Das wurde so anscheinend von der Landesregierung hier mal festgelegt... Es hieß mal, 8 Verträge, dann 5 Jahre... Wie gesagt, alles etwas undurchsichtig.
Das wurde so anscheinend von der Landesregierung hier mal festgelegt... Es hieß mal, 8 Verträge, dann 5 Jahre... Wie gesagt, alles etwas undurchsichtig.
Die Landesregierung will damit wahrscheinlich verhindern, dass jemand mit einer Klage Erfolg hat.
Wie Mattf schrieb, bei einer Befristung mit Sachgrund muss natürlich im Vertrag immer ein Sachgrund für die Befristung angegeben sein. Würde der fehlen, könnte sie klagen.
Lässt sich nachweisen, dass RLP zu viele befristete Lehrer systematisch einstellt, um Festanstellungen zu vermeiden, (z.B. durch Vergleichszahlen mit anderen Bundesländern), würde es sich um einen Missbrauch handeln.
"Insbesondere bei mehreren Befristungen die nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG zur Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erfolgt, muss jedoch ein institutioneller Rechtsmissbrauch ausgeschlossen werden. Anzeichen für einen solchen Rechtsmissbrauch können z.B. die lange Dauer der Befristung und eine Vielzahl an geschlossenen Arbeitsverträgen sein. So hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, dass eine Gesamtdauer von 11 Jahren und insgesamt 13 Befristungen einen Rechtsmissbrauch darstellen. Dies sei jedoch bei einer Dauer von 7 Jahren und 9 Monaten und 4 Befristungen noch nicht der Fall. Es muss also stets im geprüft werden, ob die Ausgestaltung und Anzahl der Befristungen im Einzelfall rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam ist."
Ps.:
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz wurde 2001 vom Kabinett Schröder I (SPD/Grüne) beschlossen. Aufgrund der davor gültigen Arbeitsgesetze entschieden die Gerichte bei Klagen jeweils arbeitnehmerfreundlich, wie im Falle meiner 2 Kollegen. Es bräuchte IMHO dringend eine Änderung dieses Gesetzes, Stichwort: prekäre Beschäftigungsverhältnisse.
"Hintergrund für die Gesetzesnovellierung war zum einen die wachsende Bedeutung von befristeter Beschäftigung und Teilzeitarbeit, zum anderen eine auf der Arbeitgeberseite zunehmend als beschäftigungshemmend empfundene Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Bis zum Inkrafttreten des Beschäftigtenförderungsgesetzes prüften die Arbeitsgerichte bei jeder Befristung, ob damit der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz umgangen werden sollte. Insbesondere bei mehreren aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverhältnissen (sogenannten Kettenarbeitsverhältnissen) nahmen die Gerichte eine rechtswidrige Gesetzesumgehung an, wenn kein sachlicher Grund die Befristung rechtfertigte.Diese arbeitnehmerfreundliche Rechtsprechung wurde arbeitgeberseitig als Einstellungshindernis bewertet, da das Risiko einer befristeten Einstellung, die in ein Dauerarbeitsverhältnis mündet, für viele Arbeitgeber augenscheinlich zu groß war. Durch die Befristungsregelungen des TzBfG sollte die Beschäftigung durch einen sicheren rechtlichen Rahmen gefördert und somit einen breiterer Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht werden." https://de.wikipedia.org/wiki/Kabinett_Schr%C3%B6der_I
Nein, französisch und spanisch in der Kombi ist blöd, weil eine Schule meist nur das ein oder andere anbietet. Selbst in Hessen bekommt sie nichts. So 100% weiß ich es nicht wie es bei ihr läuft, aber sie darf ja nicht mehr... Die Schule hat da kein Mitspracherecht. Die ADD bestimmt, ob sie eine planstelle bekommt oder nicht. Und das hängt halt von Geld ab. Will das Land sich die Lehrerin leisten oder nicht. Hier nein!
Zumindest in BaWü gibt es Schulen mit der Kombination (u.a. dort wo meine Kids sind). Wir sind zwar nicht RLP aber hier ist es auch ganz nett