Nein, es gibt da keine feste Norm.
Im aktuellen Bad wo ich arbeite, sowie aber meistens sind es ca 10m Nichtschwimmerbecken und 15 m Schwimmerbecken. Ich kenne aber auch ein Bad, wo genau die Hälfte getrennt ist, oder eines wo die Aufteilung 17m+8m ist
Wobei nicht immer, aber meistens, klar ist wo die Leine hängt. Sie muss aber MINDESTENS 0,50m auf der Nichtschwimmerseite hängen.
Das Problem ist, für uns Schwimmmeister, sollte ein Badeunfall passieren (in einem Sportbecken wo auch ein Nichtschwimmerbereich vorhanden ist) und es passiert ein Badeunfall, ist es ganz egal ob die Person unter Aufsicht war oder nicht, ist erst einmal der Schwimmmeister Schuld, wenn die Leine nicht drin ist. Heisst also in solchen Kombibecken, geht es, wenn Nichtscchwimmer da sind, nicht anders, als entweder komplett für Nichtschwimmer zu sperren, oder die Leine reinzuhängen.
Ich weiss, das war nicht die Frage, aber bevor wieder eine Duiskussion über Sinn- und Unsinn losgeht wollt ich das mal loswerden
Edit sagt noch: Was auf jeden Fall genormt ist, ist, dass sobald die Wassertiefe 1,30 überschreitet ist es IMMER Schwimmerbereich. Alles darunter ist "nicht ständig Beaufsichtigungspflichtig"