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Alt 29.05.2020, 11:18   #2601
Helmut S
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.10.2006
Beiträge: 8.885
Zitat:
Zitat von Estebban Beitrag anzeigen
Twitters Haus, Twitters Regeln. Wenn die Regeln besagen, man darf keine Fakenews verbreiten, dann hat Twitter auch das Recht dies als solches zu kennzeichnen. Wenn da die Exekutive eingreifen möchte, ist das eben genau das: Ein Eingriff in die Meinungsfreiheit von Twitter.
Ganz so einfach ist es leider bzw Gott sei Dank nicht. Twitter und dessen Regeln finden nicht im rechtsfreien Raum statt. Das "virtuelle Hausrecht" (es ist unstrittig, dass soetwas existiert) ist - zumindest im deutschen Rechtssytem - grundsätzlich schon durch die (terminus technicus) "mittelbare Drittwirkung" des Grundrechts auf freie Meinungsäusserung in privatrechtlichen Auseinandersetzung beschränkt. Aber selbst das ist nicht ganz so einfach und hat Voraussetzungen.

Übrigens irrt @Trimichi, wenn er meint,

Zitat:
Was wahr ist und was unwahr ist entscheiden Gerichte und nicht etwa Twitter.
Gerichte entscheiden was recht ist und was nicht. Mit der Wahrheit hat das ggf. nichts zu tun.
Helmut S ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2020, 11:19   #2602
Helios
Szenekenner
 
Registriert seit: 16.09.2015
Beiträge: 2.518
Zitat:
Zitat von Nobodyknows Beitrag anzeigen
......
um seine verlogene Meinung unkommentiert twittern zu können, die Meinungsfreiheit von Twitter einschränken,
...........
also ich hatte Briefwahl gemacht - wohl hab ich mich dabei nicht gefühlt,
weil ich was unterschreiben musste, dass mit einer Nummer versehen wurde und der Umschlag in dem ich meinen Wahlzettel einfalten musste auch mit der Nummer versehen wurde und dann (!) in eine Wahlschachtel geworfen wurde - also ehrlich, das war nicht geheim und somit nach meiner Auffassung ungültig und zwar komplett, die gesamte Wahl (ich hab aber den Mund gehalten, sonst hätt die AfD noch mehr Stimmen bekommen).

Wenn in Amerika bei Briefwahlabgabe auch so eine Unterschriftkennzeichnung der Wahlunterlagen erfolgt, dann hat der Präsident recht und der Rest macht sich zum Affen .
Helios ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2020, 11:29   #2603
Trimichi
Szenekenner
 
Registriert seit: 10.06.2009
Beiträge: 7.227
Zitat:
Zitat von Estebban Beitrag anzeigen
Also darf ich, wenn ich in dein Haus komme, deine Frau beleidigen, behaupten es sei gar keine Frau, mich noch ein wenig über Behinderte lustig machen und du hast nicht mal das Recht anzumerken, dass das falsch ist oder gar mich zur Tür hinaus begleiten.

Twitters Haus, Twitters Regeln. Wenn die Regeln besagen, man darf keine Fakenews verbreiten, dann hat Twitter auch das Recht dies als solches zu kennzeichnen. Wenn da die Exekutive eingreifen möchte, ist das eben genau das: Ein Eingriff in die Meinungsfreiheit von Twitter.

Genauso ist es vollkommen legitim von Twitter einen Tweet in dem Trump auf bekannt liebenswürde Art und Weise mit Einsatz der Nationalgarde droht und reimt "when the looting starts, the shooting starts" als gewaltverherrlichend zu markieren.
Dann sind wir uns ja einig.

Da Donald Trump ein Mensch ist gelten für ihn die Menschenrechte genauso wie für alle anderen Menschen. Da eine Meinung eine Meinung ist sehe ich schwarz, insofern, dass ein Kurznachrichtendienst wie Twitter Meinungspolizei spielen darf. Wenn Trump markiert wird, müssten dann nicht auch andere, die Lügen verbreiten, markiert werden? Wo fängt das an und wo hört das auf? Schließlich gilt gleiches Recht für alle.

Äußert Herr Trump hingegen verfassungsfeindliche Inhalte oder Beleidigungen usw. kann dagegen geklagt und gerichtlich vorgegangen werden. Twitter wäre gut beraten ggf. einfach Nachrichten von DT zu entfernen. Und nicht auch noch Werbung für sich selbst zu machen auf diese Weise.

Zu dem zweiten Inhalt: heißt Du im Umkehrschluss Plünderungen für gut? Falls nein, müsste dann nicht die Exekutive handeln, um gegen Plünderer vorzugehen? Wenn die Polizei nicht mehr in der Lage ist die öffentliche Ordnung zu gewährleisten, sollte dies dann im Umkehrschluss bedeuten dürfen, dass Plünderungen geduldet werden dürfen?

Bisher wurde nichts unternommen. Die Polizei lässt diese Randalierer, Plünderer und Brandstifter (den Mob) in der Nähe der brennenden Polizeiwache gewähren, weil sich dort diese tummeln und man so Übergriffe verhindern möchte, so die Polizeistrategie. Die Polizei duldet, dass Menschen Häuser in Brand stecken. Die Polizei duldet, dass es zu Plünderungen kommt. Wenn also die Polizei nicht Herr der Lage ist, müsste die Exekutive nicht einen Gang hochschalten? Mit nichts anderem droht Donald Trump. Die Alternative wäre Anarchie (wobei die Verherrlichung von Gesetzeslosigkeit, imho, markiert werden müsste).

Geändert von Trimichi (29.05.2020 um 11:37 Uhr). Grund: Satzzeichen korrigiert.
Trimichi ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2020, 11:39   #2604
Estebban
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Trimichi Beitrag anzeigen
Dann sind wir uns ja einig.

Da Donald Trump ein Mensch ist gelten für ihn die Menschenrechte genauso wie für alle anderen Menschen. Da eine Meinung eine Meinung ist sehe ich schwarz, insofern, dass ein Kurznachrichtendienst wie Twitter Meinungspolizei spielen darf. Wenn Trump markiert wird, müssten dann nicht auch andere, die Lügen verbreiten, markiert werden? Wo fängt das an und wo hört das auf? Schließlich gilt gleiches Recht gilt für alle.

Äußert Herr Trump hingegen verfassungsfeindliche Inhalte oder Beleidigungen usw. kann dagegen geklagt und gerichtlich vorgegangen werden. Twitter wäre gut beraten ggf. einfach Nachrichten von DT zu entfernen. Und nicht auch noch Werbung für sich selbst zu machen auf diese Weise.

Zu dem zweiten Inhalt, heißt Du im Umkehrschluss Plünderungen für gut? Falls nein, müsste dann nicht die Exekutive handeln, um gegen Plünderer vorzugehen? Wenn die Polizei nicht mehr in der Lage ist die öffentliche Ordnung zu gewährleisten, sollte dies dann im Umkehrschluss bedeuten dürfen, dass Plünderungen geduldet werden dürfen?

Bisher wurde nichts unternommen. Die Polizei lässt diese Unfriedenstifter in der Nähe der brennenden Polizeiwache gewähren, weil sich dort diese tummeln und man so Übergriffe verhindern möchte, so die Polizeistrategie. Die Polizei duldet, dass Menschen Häuser in Brand stecken. Die Polizei duldet, dass es zu Plünderungen kommt. Wenn also die Polizei nicht Herr der Lage ist, müsste die Exekutive, imho, einen Gang hochschalten. Nichts anderes droht Trump an. Die Alternative wäre Anarchie, und das Verherrlichen von Gesetzeslosigkeit.



Erstens - Trump kann weiter verbreiten, dass er ein toller Mensch ist (das sind seine Menschenrechte). Twitter kann genauso behaupten, dass er Stumpfsinn erzählt. Meinungsfreiheit bedeutet nicht recht auf widerspruchsfreiheit.

Zu letzterem. Ich heiße Gewalt nicht für gut.
In einem Land in dem sich der Präsident genötigt fühlt einen Footballspieler als Hurensohn zu bezeichnen, weil er 30 Sekunden kniet, es aber nicht für nötig hält sich dazu zu äussern, dass mal wieder ein weißer Polizist acht Minuten auf dem Hals eines schwarzen gekniet hat. In einem Land in dem es vollkommen okay ist, wenn weiße Waffennarren bis an die Zähne bewaffnet in Parlamente eindringen, weil sie keine Maske tragen wollen. Dem zunächst friedlichen Protest von blacklivesmatter aber mit Riot Police und Tränengas begegnet wird.
Da kann ich Frustration, Depression, die zu dieser Gewalt führt nachvollziehen. Wenn du das, was gerade geschieht als „diese unfriedensstifter“ abtust bist du aber vielleicht eben genau das gleiche wie der, den du mit diesem Thread so anbetenswürdig findest: Ein einfacher elender rassist.
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Alt 29.05.2020, 11:42   #2605
Estebban
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Helmut S Beitrag anzeigen
Ganz so einfach ist es leider bzw Gott sei Dank nicht. Twitter und dessen Regeln finden nicht im rechtsfreien Raum statt. Das "virtuelle Hausrecht" (es ist unstrittig, dass soetwas existiert) ist - zumindest im deutschen Rechtssytem - grundsätzlich schon durch die (terminus technicus) "mittelbare Drittwirkung" des Grundrechts auf freie Meinungsäusserung in privatrechtlichen Auseinandersetzung beschränkt. Aber selbst das ist nicht ganz so einfach und hat Voraussetzungen.

Übrigens irrt @Trimichi, wenn er meint,



Gerichte entscheiden was recht ist und was nicht. Mit der Wahrheit hat das ggf. nichts zu tun.
Danke für die Anmerkung. Sicher ist es nicht ganz so einfach - zumal ich - noch weniger als du - kein Experte für US recht bin
Die Frage ist für mich eine rein moralische Abwägung: Muss Twitter jeden Müll auf seiner Plattform stehen lassen oder darf Twitter eingreifen und ggfs als „Fake News“ markieren. Oder ist es besser wenn die Exekutive selbst darüber entscheiden darf was wahr ist und was nicht?
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Alt 29.05.2020, 11:54   #2606
Trimichi
Szenekenner
 
Registriert seit: 10.06.2009
Beiträge: 7.227
Zitat:
Zitat von Estebban Beitrag anzeigen
Da kann ich Frustration, Depression, die zu dieser Gewalt führt nachvollziehen. Wenn du das, was gerade geschieht als „diese unfriedensstifter“ abtust bist du aber vielleicht eben genau das gleiche wie der, den du mit diesem Thread so anbetenswürdig findest: Ein einfacher elender rassist.
Gut, dass Du das Wort vielleicht eingetippt hast. Kann ein Unrecht durch ein anderes Unrecht gut gemacht werden? Auge um Auge, Zahn um Zahn?

Eigentlich schon schade, dass der Reli-Thread vor sich hin dümpelt. Anlass sich auf den nächsten Winter und Jürgen Habermaß' Doppelbuchband "Auch eine Geschichte der Philosophie" mit den Einzeltiteln "Die okzidentale Konstellation von Glauben und Wissen (Band 1)" sowie "Vernünftige Freiheit, Spuren des Diskurses über Glauben und Wissen (Band 2)" zu freuen.

Vorab müssen wir uns wohl mit "Twitterperlen" herumschlagen.
Trimichi ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2020, 12:51   #2607
El Stupido
 
Beiträge: n/a
Kamerateam von CNN - als solches auch zu erkennen - wird während der Berichterstattung aus Minnesota verhaftet:

https://twitter.com/CNN/status/1266315061221613569?s=20
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Alt 29.05.2020, 14:22   #2608
Helmut S
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.10.2006
Beiträge: 8.885
Zitat:
Zitat von Estebban Beitrag anzeigen
Die Frage ist für mich eine rein moralische Abwägung: Muss Twitter jeden Müll auf seiner Plattform stehen lassen oder darf Twitter eingreifen und ggfs als „Fake News“ markieren. Oder ist es besser wenn die Exekutive selbst darüber entscheiden darf was wahr ist und was nicht?
Moral und Recht - frei nach Günther Grass: Ein weites Feld Was Twitter und die Executive darf und nicht ist m.E. in der Praxis zunächst eine juristische Frage.

Ich verstehe dich aber, wenn du die moralische Dimension siehst - die ist mir ebenfalls wichtig. Was ist diese Moral aber, die du und ich hier für wichtig halten? In der Philosophie wird man heutzutage Moral als Normensystem für menschliches Handeln verstehen (evtl. in Ableitung daraus ebenfalls als Bewertungsmaßstab auf Basis von Normen). In D ist dieses moralische Normensystem bereits implizit im Grundgesetz und im Verfassungsrecht verankert. Zumindest in D sind das also in diesem Sinne gar keine zwei verschiedene Fragestellungen bzw ich tue mich schwer an der Stelle zu trennen.

Und was die Wahrheit betrifft: Es gibt im Rahmen der Meinungsfreiheit doch keine Wahrheitspflicht oder dergleichen. Auch schränkt der Wahrheitsgehalt einer Meinung nicht deren Äußerungsrecht ein - einschränkend ist nur das Recht an sich. Und letzteres kümmert sich zumindest an dieser Stelle überhaupt nicht um den Wahrheitsbegriff. Das ist an der Stelle keine juristische Kategorie wie z.B. eine Rechtsgutverletzung Anderer.

Was wir in dem konkreten Fall sehen ist ja nicht nur die Gegenrede von Twitter, die ich auch als freie Meinungsäußerung sehe. Sondern - und hier bin ich bei der Moral - die Brandmarkung einer anderen Meinung (der von Trump) durch Kennzeichnung und setzen eines Links auf einen Fakt-Check im Tweet von Trump.

Ich würde es besser finden, wenn Twitter einen eigenen Tweet dazu als Antwort verfasst hätte. Ich halte das für einen besseren Weg. Weniger als Konsequenz auf die Frage: "Was darf ich tun?" im juristischen Sinne als viel mehr "Auf welche Art und Weise sollte ich es tun?" in einem moralischen Sinne.
Helmut S ist gerade online   Mit Zitat antworten
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