10 Jahre lang klagte ein Chefarzt durch alle Instanzen (incl. EUGH) gegen ein katholisches Krankenhaus und bekam jetzt Recht. Aufgrund des Urteils müssen künftig die kirchlichen Arbeitgeber ihre Sonderrechte bei der sog. Loyalitätspflicht zum Glück für die Arbeitnehmer endlich einschränken.
"Sein Fall betrifft die Sonderrechte der Kirche als Arbeitgeber von 1,4 Millionen Menschen in Deutschland: Seit zehn Jahren wehrt sich ein geschiedener katholischer Arzt gegen seine Kündigung. Nun hat er recht bekommen.
Ein Chefarzt eines katholischen Krankenhauses hat erfolgreich gegen seine Kündigung nach einer Scheidung und erneuten Heirat gekämpft. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied, der Mediziner sei von seinem kirchlichen Arbeitgeber gegenüber nicht katholischen Kollegen unzulässig benachteiligt worden. Dem Chefarzt am St. Vinzenz-Krankenhaus in Düsseldorf war 2009 gekündigt worden, weil ihm die Kirche einen schwerwiegenden Loyalitätsverstoß vorwarf. Er hatte nach der Scheidung von seiner ersten Frau ein zweites Mal standesamtlich geheiratet.
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Die Richter entschieden: Die Kündigung des Mannes könnte eine "verbotene Diskriminierung wegen der Religion darstellen". In ihrer Entscheidung heißt es: Die Akzeptanz des von der katholischen Kirche befürworteten Eheverständnisses scheine für die Tätigkeit des Mediziners keine "wesentliche Anforderung der beruflichen Tätigkeit zu sein". Schließlich seinen ähnliche Stellen auch Ärzten anvertraut worden, "die nicht katholischer Konfession sind"
Hoffentlich findet damit diese Form der beruflichen Disziplinierung ein Ende.
Die Amtskirche wird sich bestimmt noch andere Gemeinheiten einfallen lassen. Die haben noch Reserven....
Die Amtskirche wird sich bestimmt noch andere Gemeinheiten einfallen lassen. Die haben noch Reserven....
Das mag sein. Postitiv finde ich, dass ein staatliches Gericht, das Bundesarbeitsgericht, die aus religiösen Gründen motivierte Diskriminierung für rechtswidrig erklärt. Dass das für den Betroffenen 10 Jahre dauerte, zeigt, dass das nicht so einfach und selbstverständlich war.
10 Jahre lang klagte ein Chefarzt durch alle Instanzen (incl. EUGH) gegen das Erzbistum Köln und bekam jetzt Recht. Aufgrund des Urteils müssen künftig die kirchlichen Arbeitgeber ihre Sonderrechte bei der sog. Loyalitätspflicht zum Glück für die Arbeitnehmer endlich einschränken.
Ich finde das gut. Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen, Altenheime etc. sollten meiner Meinung nach generell nicht als Orte religiöser Verkündigung anerkannt werden, denn sie dienen vorrangig anderen Zwecken. Eine Kirche ist ein Ort der Verkündigung, aber ein Operationssaal nicht.
Vielleicht wird mein Argument deutlicher, wenn wir uns für die Zukunft eine zunehmende Zahl muslimischer Einrichtungen in Deutschland vorstellen. Muslimische Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten und Altenheime in praktisch allen Städten und Gemeinden. Dort hätten wir dann ein Arbeitsverbot für Juden, Christen, Homosexuelle, Ungläubige – bei letzteren mit Ausnahme jener, die während des Ramadans arbeiten müssen – in dieser Zeit ist es den Muslimen verboten, zu arbeiten. Wollen wir das so?
Ich fände es daher besser, die Verkündigung auf die Kirchen, Moscheen und Synagogen zu beschränken. Dort gehört sie hin. Das sind ja keine prekären Einrichtungen, sondern meist wunderschöne Gebäude in den Herzen unserer Gemeinden. Ich denke, damit sollten die Religionsgemeinschaften gut leben können.
- Die Belange der Patienten
- Die Qualität der Behandlungen
- Die Schaffung bestmöglicher Arbeitsbedingungen
- Die Qualifikation des betreffenden Mitarbeiters
- Das menschliche Bedürfnis nach Familie, Ehe und Gestaltung des Privatlebens (alle drei sind Menschenrechte, und deren Verweigerung ist sowohl illegal als auch barbarisch).
Sich in das Eheleben eines Mitarbeiters einzumischen (das in völlig üblichen Bahnen verlief), sind Methoden der Inquisition. Es ist Terror und Schnüffelei. Hier wird unbescholtenen Bürgern geschadet.
Ein Vorteil dieser bizarren Vorschriften ist indessen nirgends zu sehen. Es ist den Patienten nämlich erstens unbekannt und zweitens völlig egal, ob der Chefarzt der Klink verheiratet ist oder zur Beichte geht. Hierbei handelt es sich nicht um ein sachlich gerechtfertigtes Anliegen, sondern um reines Affentheater.
Warum in einem öffentlichen Krankenhaus überhaupt "katholisches Recht" angewendet werden kann, ist mir rätselhaft. Eine Klink ist keine Kirche.
Ich bin sowieso für die Abschaffung von "Kirchenrecht". Das öffentliche Recht sollte für alle ausreichen. Wie kann sich eine Religionsgemeinschaft derart herunterwirtschaften, dass es für sie unmöglich geworden ist, sich an geltendes Recht zu halten? Ich glaube nicht, dass das die Gläubigen wollen. Die Mainstream-Gläubigen wären mit dem öffentlichen Recht völlig zufrieden.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Halal-Fleisch kein Bio-Label tragen kann.
Fleisch wird als "halal" bezeichnet, wenn es nach den islamischen Glaubensregeln erlaubt ist. Die meisten Menschen kennen das Verbot, Schweinefleisch zu essen; Schweinefleisch wäre demnach nicht halal. Der Islam schreibt jedoch auch strikte Regeln für die Schlachtung vor: Den Tieren wird ohne Betäubung die Kehle durchgeschnitten, sodass sie mit schlagendem Herzen bei vollem Bewusstsein verbluten.
Da sich das Bio-Label am Tierwohl orientiere, käme das Bio-Label für Halal-Fleisch nicht länger in Frage, so die Richter des EuGH.
Ich freue mich über dieses Urteil, da ich mich persönlich für das Wohl von Tieren engagiere. Ich gönne jedem seinen privaten Glauben an Götter, doch darf man nach meiner Überzeugung deswegen keine unnötigen und mutwilligen Grausamkeiten an Tieren verüben. Ich lehne das auch im nichtreligiösen Kontext ab, etwa bei der Massentierhaltung, bei spanischen Stierkämpfen oder der weltweiten Quälzucht von Schoßhündchen und so weiter.
Ich poste die Nachricht vom EuGH-Urteil in diesem Thread, weil mir die religiöse Motivation des Halal-Schlachtens entscheidend zu sein scheint. Im Unterschied zur monetären Motivation der Massentierhaltung, die ich an anderer Stelle kritisiert habe.
die gesamte Halal-Thematik ist ja evidenterweise recht interessant (ggf. gilt das auch für koscher?), weil man dabei nochmal über die Grenzziehung von Religion als Privatsache nachdenken kann.
m.
P.S.: Es geht hier wohl um konkret über das betäubungslose Schlachten und auch die Interpretationsfrage, ob das wirklich "geboten" ist - um mal in die blutigen Details zu gehen.
Ich freue mich über dieses Urteil, da ich mich persönlich für das Wohl von Tieren engagiere. Ich gönne jedem seinen privaten Glauben an Götter, doch darf man nach meiner Überzeugung deswegen keine unnötigen und mutwilligen Grausamkeiten an Tieren verüben. Ich lehne das auch im nichtreligiösen Kontext ab, etwa bei der Massentierhaltung, bei spanischen Stierkämpfen oder der weltweiten Quälzucht von Schoßhündchen und so weiter.
Spontan würde ich auch sagen: positiv! Ich frage mich aber bei weiterer Überlegung, ob es nicht doch sinnvoll wäre, eine Art "Bio-Halal" anzubieten. Ein gläubiger Moslem wird sich vermutlich im Zweifelsfall immer für Halal entscheiden, ungeachtet der Haltungsform. Wenn "Bio" und "Halal" sich prinzipiell ausschließen, dann fördert das mMn eher die schlechten Haltungsformen.
Rälph (seit 24 Jahren fleischlos (nur machnmal (geangelten) Thunfisch))