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Alt 04.04.2021, 19:08   #4441
LidlRacer
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Zitat:
Zitat von noam Beitrag anzeigen
Es ist denke schon etwas anderes, wenn Querdenker eine Auflage nicht befolgen, oder wenn sich der bekannt gewalttätige schwarze Block vermummt. Bei letzterem ist es ja nun erfahrungsgemäß die Vorbereitung zur Begehung von Straftaten bzw. dem Unmöglichmachen deren Verfolgung durch Bildaufzeichnungen. Ergo habe ich als Exekutivorgan gar keine Option als die Versammlung anzuhalten bis die Vermummung abgelegt wird, sich als Versammlung von den Vermummten (auch räumlich) distanziert wird oder wenn dies nicht passiert eben die Versammlung aufzulösen, da mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass aus diesem Block Verbrechen (also Straftaten die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstraße geahndet werden) wie schwerer Landfriedensbruch oder Vergehen wie einfacher Landfriedensbruch oder Verstöße gegen Sprengstoffverordnungen oder auch nur Beleidigungen und Körperverletzungen begangen werden. TL;DR also lasse ich die vermummt laufen und es passiert nichts: Glück gehabt -> passiert doch was: hab ich ein großes Problem, weil die Straftäter die Demo als Schutzschild und Rückzugsraum nutzen. Es geht letztendlich darum, den Demonstranten ihr Recht auf friedliche Demo ohne Waffen zu ermöglichen. Dazu zählt der schwarze Block eben nicht.
Wenn die hier schon mal diskutierte Studie über Infektionen als Folge von Querdenker-Demos nur halbwegs valide ist, grenzt das schon verharmlosende "eine Auflage nicht befolgen" an Massenmord.
https://www.br.de/nachrichten/wissen...fuehrt,SOihCh0
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Alt 04.04.2021, 20:47   #4442
noam
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Beiträge: 5.045
Zitat:
Zitat von LidlRacer Beitrag anzeigen
Wenn die hier schon mal diskutierte Studie über Infektionen als Folge von Querdenker-Demos nur halbwegs valide ist, grenzt das schon verharmlosende "eine Auflage nicht befolgen" an Massenmord.
https://www.br.de/nachrichten/wissen...fuehrt,SOihCh0
Ich halte das Durchführen dieser Demonstrationen auch für nicht sinnvoll
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
noam ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2021, 02:37   #4443
pepusalt
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von noam Beitrag anzeigen
Ich halte das Durchführen dieser Demonstrationen auch für nicht sinnvoll
Für was dann?
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Alt 05.04.2021, 09:18   #4444
noam
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Beiträge: 5.045
Zitat:
Zitat von pepusalt Beitrag anzeigen
Für was dann?
Auch wenn ich mich wiederhole:

Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit sind in der Verfassung legitimierte Grundrechte, die lediglich durch ein Gesetz eingeschränkt werden können.

Bei der Versammlungsfreiheit setzt das Versammlungsgesetz die Rahmenbedingungen fest.


So nun haben wir den Querdenker, der in seiner subjektiven Wahrnehmung meint für ein ganz ganz wichtiges Anliegen auf die Straße gehen zu müssen. Dem schließen sich diverse andere mit gleichem oder selben oder warum auch immer Interesse an und sie demonstrieren für ihren ganz subjektiven Zweck. In diesem Fall die Unverhältnismäßigkeit der Einschränkungen durch staatlichen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zu den durch die Verfassung gewährten Grund- und Menschenrechten.

Das ist ihr gutes Recht und steht ihnen wie allen anderen Menschen zu jeder Zeit rechtlich zu. Das muss man dann eben (wenn auch zähneknirschend) akzeptieren.


Das ist eben genau wie BLM, FFF oder irgendwelchen Ostermärschen erst einmal völlig in Ordnung und legitim.


Nun haber "wir" die Möglichkeit aufgrund des Versammlungsgesetzes der Demostration Regeln aufzuerlegen, deren nichtbefolgen einen Versammlungsabbruch zur Folge hat.



Das sind die Spielregeln in unserem Land und die gelten für alle. Egal ob man das Anliegen oder die Motivation der Demonstrationsteilnehmer teilt oder nicht. Natürlich ist man immer mehr gewillt über Verstöße hinwegzusehen, um so mehr man sich mit dem Demonstrationsinhalt solidarisieren kann. Aber letztenendes spielt der Inhalt für staatliche Maßnahmen keine Rolle.



Und nun haben wir den konkreten Fall, dass eine Demonstration angemeldet, genehmigt und durchgeführt wird. Es kommt zu massenweise Verstößen gegen Auflagen. Also muss ich als Behörde tätig werden. Nun ist allerdings staatliches Handeln IMMER als eine Verhältnismäßigkeitsprüfung gebunden. Und da haben wir derzeit das große Dilemma. Es wird schwierig zu begründen eine durchweg friedliche Versammlung wegen Auflagenverstößen aufzulösen, wenn die Versammlung in Kenntnis dessen, dass es mit nahezu an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu diesen Verstößen kommen wird, genehmigt wurde. Denn davon auszugehen, dass 15.000 Demoteilnehmer, die gegen die gefühlte Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen Demonstrieren, sich bei Auflösung einfach auf den Heimweg machen, ist utopisch und man läuft Gefahr Zwangsmaßnahmen einsetzen zu müssen, was wiederum in die Verhältnismäßigkeitsprüfung einfließen muss. Mal ganz abgesehen davon, dass ich unzähligePolizeibeamte einer erheblichen Ansteckungsgefahr aussetze, da ja genau aus dem Grund die Versammlung aufgelöst wurde.



Auch wenn manche es einfach nicht einsehen wollen oder können. Grundrechte gelten auch für Meinungen die der eigenen konträr entgegenstehen. Und jeder der das nicht so sieht, hat für meinen Teil, ein sehr sehr merkwürdiges Demokratieverständnis.
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
noam ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 14.04.2021, 09:55   #4446
NBer
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Beiträge: 6.869
Zitat:
Zitat von noam Beitrag anzeigen
.....
Es wird schwierig zu begründen eine durchweg friedliche Versammlung wegen Auflagenverstößen aufzulösen, wenn die Versammlung in Kenntnis dessen, dass es mit nahezu an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu diesen Verstößen kommen wird, genehmigt wurde.......
Es ist aber nicht Aufgabe der Polizei die Gedankengänge und Motivationen einer Richterentscheidung nachzuvollziehen und zu interpretieren. Sie entscheiden nach bestem Wissen und Gewissen nach Lage vor Ort.
NBer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.04.2021, 10:39   #4447
noam
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Registriert seit: 04.04.2010
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 5.045
Zitat:
Zitat von NBer Beitrag anzeigen
Es ist aber nicht Aufgabe der Polizei die Gedankengänge und Motivationen einer Richterentscheidung nachzuvollziehen und zu interpretieren. Sie entscheiden nach bestem Wissen und Gewissen nach Lage vor Ort.
Das doofe ist aber dass man ja nun an eine Verhältnismäßigkeitsprüfung gebunden ist.
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
noam ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 14.04.2021, 11:25   #4448
pepusalt
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von noam Beitrag anzeigen
Das doofe ist aber dass man ja nun an eine Verhältnismäßigkeitsprüfung gebunden ist.
Richtig. Ich kann beim laissez faire der Polizei in Leipzig Dresden Kassel und Stuttgart bei den komplett erwartbaren Verstössen aber keinerlei Verhältnismäßigkeitsprüfung erkennen.

letztendlich stellt das Befeuern des Infektionsgeschehen durch massive und bewusste Auflagenmissachtung auch eine indirekte massenweise Körperverletzung Vieler dar.
Man sollte die Dinge schon auch benennen wie sie sind.

Die Allgemeinheit darf sich dann zu fünft aus 2 Haushalten oder bald noch weniger treffen und soll(te) das dann verstehen.


edit: wir entfernen uns aber im Kern vom Rechtsruckthema, auch wenn die Schwurbler ja durchsetzt mit Rechtsrückern
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