Würde gerne eure Meinung bzw. euer Wissen zum vorliegenden Fall haben.
15.09.2018 Tacx Flux bei Bike24 im Angebot für 451.- € gekauft.
anschliessend noch Zolleinfuhr-Gebühren bezahlt (DE -> Schweiz)
30.11.2018 bekannte Probleme mit dem Flux treten auf.
14.12.2018 Bestätigung Erhalt des eingesandten Flux durch Bike24
03.01.2019 Angebot Tausch in den Tacx Flux S, weil Tacx scheinbar (noch) keine Aussagen zu meinem Defekt machen könne. -> Angebot habe ich am 04.01.2019 angenommen.
07.01.2019:
Zitat:
(...)vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Wider Erwarten, aufgrund hoher Nachfrage, ist unser Bestand an Tacx Flux S momentan erschöpft und uns liegen noch keine verbindlichen Informationen vor, wann eine neue Lieferung eintrifft. Daher möchten wir gern die Erstattung des Kaufpreises vornehmen. Sie bestellen dann einfach neu. Eventuell kommt auch ein anderes Gerät als Alternative in Frage?
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Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich das Angebot nicht annehmen muss, sondern Anrecht auf ein mindestens gleichwertiges Ersatzgerät habe? Bei Erstattung des Kaufpreises (451€) gehen mir die Zollimportgebühren flöten, zusätzlich ist der gleichwertige Flux S nur für 599€ zu haben und ich muss erneut Gebühren entrichten.
Ich würde gerne entgegnen, dass ich gerne ein gleichwertiges Ersatzgerät (Tacx Flux S) aus der nächstfolgenden Lieferung haben möchte. Aber natürlich nur, wenn das auch rechtlich verhebt.
Danke & Gruss!