Ich weiß es nervt viele, aber heute ist ja bekanntlich Ruhetag, man könnte es also vielleicht noch mal kurz in Ruhe aufdröseln, da anscheinend einige hier es irgendwie falsch verstanden haben könnten:
..Die Frau mit dem Schild..
Es wird in Brest am 14.10.2021 ganz sicher ein Verfahren geben:
Der französische Staat (Öffentliches Recht) gegen die Frau mit dem Schild.
Tatvorwurf: Fahrlässige Körperverletzung und Missachtung von Sicherheitsvorschriften.
Es erwartet sie bei einer Verurteilung eine nicht unerhebliche Geld- und sogar eine eventuelle Gefängnisstrafe.
Von der Begründung dieses Urteils hängt es nun aber entscheidend ab, ob es sich überhaupt für andere lohnen würde, sie zivilrechtlich/privatrechtlich auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld zu verklagen.
Es gäbe im Prinzip drei mögliche Urteile:
1. Freispruch (Verkettung unglücklicher Umstände).
Davon ist nicht auszugehen
2. Absoluter Vorsatz und sehr sehr grob fahrlässiges Verhalten.
Davon ist auch nicht auszugehen
3.(Leicht) Fahrlässiges Verhalten.
Davon ist wohl am meisten auszugehen
So:
Bei 1. Freispruch kann man bei ihr durch weitere Anklagen nichts holen, da sie sich auf den Freispruch berufen kann.
Bei 2. Vorsatz kann man bei ihr im Prinzip auch wenig bis gar nichts holen.
Warum? Weil in so einem Fall ihre Haftpflichtversicherung nicht mehr für sie einspringt. Sie haftet also mit ihrem Privatvermögen.
Falls die ASO als Veranstalter oder die CPA als Fahrergewerkschaft hier Forderungen in Höhe vom mehreren Hunderttausend Euro geltend machen wollten, müsste sie Privatinsolvenz anmelden. Was wäre dann gewonnen?? Nichts.
Bei 3. und nur bei 3. bestünden gewisse Aussichten aber auch gewisse Risiken für erfolgreiche Klagen auf Schadensersatz.
Bei einer Klage auf Schadensersatz würde es zu einem weiteren Verfahren kommen, und dort müsste man nochmals die Schuldfrage genauer klären.
Wer hat welchen Anteil am Zustandekommen dieses Unfalls.
Und dann würde ganz sicher auch das Verhalten der ASO als Veranstalter, und das Verhalten von Tony Martin als unmittelbar beteiligter Rennfahrer zum Gegenstand der Untersuchungen werden.
Und dabei könnte es mit einer sehr geringen aber doch nicht komplett ausgeschlossenen Wahrscheinlichkeit dazu kommen, daß der ASO als Veranstalter oder dem beteiligten Rennfahrer Tony Martin eine gewisse Teilschuld zugesprochen werden.
Das Risiko ist hier am allergrössten für die ASO, da mit einer eventuellen Teilschuld und einer daraus resultierenden Schadensersatzpflichtl ein Präzedenzfall geschaffen werden könnte, der im Extremfall sogar den Fortbestand der Tour de France ernsthaft gefährden könnte.
Die ASO hat die Anklage sowieso schon zurückgezogen und sie wird der CPA Fahrergewerkschaft aus den genannten Gründen sicher auch von einer Anklageerhebung abraten.
Und jetzt wünsche ich allen Fahrern und ganz besonders Tony Martin eine sturz- und unfallfreie Rest-Tour.