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Alt 11.05.2021, 22:22   #33
LidlRacer
Szenekenner
 
Benutzerbild von LidlRacer
 
Registriert seit: 01.02.2008
Beiträge: 18.653
Zitat:
Zitat von JENS-KLEVE Beitrag anzeigen
Ich wollte für so Situationen meine Familienhaftpflicht für meinen Sohn versichern. Der Agent sagte direkt, dass es überflüssig sei. Er verkauft zwar gerne, aber Kindergartenkinder haben erstmal Narrenfreiheit. Aufsichtspflicht ist eigentlich immer erfüllt.
Ich würde hier sogar sagen: Glück gehabt, dass die Eltern tiefenentspannt waren. Eine hysterische Mutti hätte dir das Leben schwer machen können.
Hm, ist das wirklich so klar, dass hier keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt?

Bin kein Experte, hab nur schnell diese Info bei einer Versicherung gefunden:

Wann ist die Aufsichtspflicht der Eltern verletzt?

"[...]
Wann dürfen Kinder alleine mit dem Fahrrad auf der Straße fahren?
Bis zu ihrem achten Geburtstag müssen Kinder auf dem Gehweg fahren und bis zum zehnten Geburtstag dürfen sie auf dem Gehweg fahren. Ab einem Alter von zehn Jahren sind sie in der Lage, unübersichtliche Situationen wie den Straßenverkehr zu erfassen und mit Bedacht zu handeln. Eine Radfahrprüfung, die in der Regel in der vierten Klasse durchgeführt wird, ist ein guter Indikator dafür, ob der Nachwuchs für die Anforderungen des Straßenverkehrs bereit ist. Eine bestandene Radfahrprüfung entbindet aber nicht von der gesetzlichen Aufsichtspflicht. Von einer vollständigen Straßenverkehrstauglichkeit kann aber erst mit 14 Jahren gesprochen werden, da erst in diesem Alter Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit voll entwickelt sind.
[...]
Was passiert, wenn Erziehungsberechtigte die Aufsichtspflicht verletzen?
Wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht nachweislich verletzen und ein Dritter zu Schaden kommt, müssen die Eltern dafür haften. Im schlimmsten Fall sind auch strafrechtliche Konsequenzen möglich. Wenn eine andere Person verletzt oder gar getötet wird, können die Eltern wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung auch angeklagt werden. Bevor es dazu kommt, muss die Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht richterlich festgestellt werden.
[...]"
Habe nicht alles Relevante zitiert.

Für mich klingt das signifikant anders als die Auskunft des Anwalts.
__________________
AfD-Verbot jetzt - und die "Werteunion" am besten gleich mit!
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LidlRacer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.05.2021, 22:49   #34
Mo77
Szenekenner
 
Registriert seit: 24.01.2012
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 1.954
Ihr seht das alle ganz schön locker hier.
Mit dem Auto hätte das Kind schwer verletzt sein können.
Ich will niemanden zu nahe treten aber oft war man zu schnell in so Situationen.

Mir könnte sowas auch passieren und meine Absicht ist es nicht den Eröffner zu diskreditieren.
Möchte generell etwas sensibilisieren.
__________________
Mo77 ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 11.05.2021, 23:31   #35
Matthias75
Szenekenner
 
Benutzerbild von Matthias75
 
Registriert seit: 12.12.2010
Ort: Hofheim a.T.
Beiträge: 5.132
Zitat:
Zitat von LidlRacer Beitrag anzeigen
Hm, ist das wirklich so klar, dass hier keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt?

Bin kein Experte, hab nur schnell diese Info bei einer Versicherung gefunden:
....
Was passiert, wenn Erziehungsberechtigte die Aufsichtspflicht verletzen?
Wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht nachweislich verletzen und ein Dritter zu Schaden kommt, müssen die Eltern dafür haften.
...
Für mich klingt das signifikant anders als die Auskunft des Anwalts.
Hier scheint mir der Schlüssel in dem kleinen Wörtchen „nachweislich“ zu liegen. Das heißt, dass du nachweispflichtig bist, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das wird dir vermutlich nur schwer gelingen, außer vielleicht die Eltern waren beide hackedicht und haben das Gartentor zur vierspurigen Hauptstraße offen gelassen. Ich vermute, dass allein die Tatsache, dass das Kind auf die Straße gerannt ist, hierfür nicht ausreicht.

Zitat:
Zitat von JENS-KLEVE Beitrag anzeigen
Ich wollte für so Situationen meine Familienhaftpflicht für meinen Sohn versichern. Der Agent sagte direkt, dass es überflüssig sei. Er verkauft zwar gerne, aber Kindergartenkinder haben erstmal Narrenfreiheit. Aufsichtspflicht ist eigentlich immer erfüllt.
Wie schon geschrieben: Brauchen tut man es nicht. Praktisch kann es trotzdem sein. Wenn das Kind z.B das Auto vom Nachbarn erwischt oder bei Freunden/Verwandten etwas beschädigt, ist der Hinweis auf die Deliktunfähigkeit des Kindes sicher nicht falsch aber dem freundschaftlichen/familiären Verhältnis vermutlich nicht besonders förderlich.

Je nach Schadenshöhe kann es dann vorteilhaft sein, eine Versicherung zu haben, über die man den Schaden schnell begleichen kann.

M.

Geändert von Matthias75 (12.05.2021 um 10:02 Uhr).
Matthias75 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2021, 06:36   #36
ironshaky
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Benutzerbild von ironshaky
 
Registriert seit: 13.04.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 675
Zitat:
Zitat von Mo77 Beitrag anzeigen
Ihr seht das alle ganz schön locker hier.
Mit dem Auto hätte das Kind schwer verletzt sein können.
Ich will niemanden zu nahe treten aber oft war man zu schnell in so Situationen.

Mir könnte sowas auch passieren und meine Absicht ist es nicht den Eröffner zu diskreditieren.
Möchte generell etwas sensibilisieren.
Das habe ich mich auch schon gefragt. Gerade ein E-Auto kann ja sehr leise sein und wird damit auch akustisch kaum angekündigt.
Wenige Minuten nach dem Unfall kamen zwei junge Männer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit (in der Straße ist 30km/h) und lauter Musik an der Stelle vorbei gefahren. Das wäre für den Kleinen ganz anders ausgegangen. Wenn er ab jetzt bei solchen Situationen vorsichtiger ist, hat es womöglich für ihn sogar etwas positives gebracht.

Ich habe den Vater angerufen, um nach dem Sohn zu fragen. Dem geht es gut, er ist am nächsten Tag in die Schule gegangen. Wir hatten wohl beide ziemliches Glück, den Rest werde ich eben ersetzen.
ironshaky ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2021, 10:00   #37
TiJoe
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Registriert seit: 06.12.2011
Ort: Dribbdebach
Beiträge: 1.152
Gerade erst den Thread gesehen...

@ironshaky

Glück im Unglück!
Weiterhin alles Gute!
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TiJoe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2021, 10:49   #38
LidlRacer
Szenekenner
 
Benutzerbild von LidlRacer
 
Registriert seit: 01.02.2008
Beiträge: 18.653
Zitat:
Zitat von ironshaky Beitrag anzeigen
Wenn er [der 6-jährige] ab jetzt bei solchen Situationen vorsichtiger ist, hat es womöglich für ihn sogar etwas positives gebracht.
Und ziehst Du selbst aus dem Unfall irgendwelche Konsequenzen für Dein Fahrverhalten?

Ich weiß nicht, wie viel Abstand Du zu den parkenden Autos hattest. Ich fahre da möglichst immer so, dass ich nicht mit plötzlich aufgehenden Autotüren kollidieren würde. Vielleicht hätte das hier auch schon ausgereicht, um den Unfall zu verhindern!?
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LidlRacer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2021, 10:58   #39
sabine-g
Szenekenner
 
Benutzerbild von sabine-g
 
Registriert seit: 05.01.2015
Beiträge: 11.125
Zitat:
Zitat von ironshaky Beitrag anzeigen
Geschwindigkeit (in der Straße ist 30km/h)
wie schnell warst du denn?
sabine-g ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2021, 16:04   #40
sandmen
Szenekenner
 
Registriert seit: 27.10.2006
Beiträge: 231
Um die Diskussion noch etwas zu versachlichen. Dieses Thema ist in § 828 BGB geregelt:
(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.
(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

Daraus folgt: Unter 7 Jahren müssen die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben. Das nachzuweisen wird dann sportlich, ist aber nicht ausgeschlossen. Dadurch, dass der 6jährige mit dem Fahrrad auf der Straße unterwegs war, ist das nicht völlig ausgeschlossen.
Wenn er jetzt nur aus dem eigenen Grundstück herausgerollt ist, dann trifft die Eltern wohl kein Verschulden.
War er weit von zu Hause weg, vielleicht wieder schon.
Wenn der Radfahrer mit mehr als 25 km/h unterwegs war, dann dürfte das Verschulden des Radfahrers überwiegen.
Insgesamt dürfte es nur Sinn machen, das auszustreiten, wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, damit man dem schlechten Geld nicht noch gutes Geld hinterherwirft.

Geändert von sandmen (12.05.2021 um 16:10 Uhr).
sandmen ist offline   Mit Zitat antworten
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