Zusätzlich ist aber ausdrücklich erwähnt, dass auch alle andere Kinder ohne Vorerkrankungen nach entsprechender ärztlicher Aufklärung geimpft werden können, wenn Kinder und Eltern dies wollen. Hier geht's zur Originalmeldung der STIKO.
Mal eine kurze eigene Geschichte, wie man schön in der Luft hängt obwohl oder gerade weil man alles richtig machen will. Geht letzte Woche los:
Montag: Erkältungssymptome, negativer Selbsttest, eigene Kontaktbeschränkung
Dienstag: Erkältungssymptome, negativer Selbsttest, eigene Kontaktbeschränkung
Mittwoch: Erkältungssymptome, negativer Selbsttest, eigene Kontaktbeschränkung
Donnerstag: Erkältungssymptome, positiver Selbsttest, PCR Test, Selbstisolation
Freitag: Erkältungssymptome, negatives PCR Testergebnis, aber positiver Selbsttest, weiter Selbstisolation
Samstag: Erkältungssymptome, positiver Selbsttest, Selbstisolation
Sonntag: Erkältungssymptome, positiver Selbsttest, Selbstisolation
Montag: Erkältungssymptome, positiver Selbsttest, Selbstisolation, erneuter PCR Test
Dienstag: abklingende Erkältungssymptome, positiver Selbsttest, Selbstisolation, kein PCR Ergebnis
Mittwoch: abklingende Erkältungssymptome, positives PCR Testergebnis vom Montag, aber jetzt negativer Selbsttest, weiter Selbstisolation, kein Anruf vom Gesundheitsamt
Donnerstag (heute): keinerlei Erkältungssymptome mehr, negativer Selbsttest, weiter Selbstisolation, kein Anruf vom Gesundheitsamt
Lange Rede kurzer Sinn, ich glaube, dass ich ca. 1 Woche Corona hatte, es aber mit leichten Erkältungssymptomen überstanden habe (bin geimpft).
Das Problem ist im Moment, dass ich einen positiven PCR Test an der Backe habe, das Gesundheitsamt sich aber weder meldet, noch von mir aus erreichbar ist (besetzt oder Dauerwarteschleife) und ich glaube, wieder negativ zu sein. Freitesten geht nicht...mein Hausarzt darf nicht mehr, das Testcenter macht nur bei einem positiven Schnelltest einen PCR Test hintendran, und das Gesundheitsamt ist wie gesagt nicht erreichbar.
Wie ist das rein rechtlich.....wenn sich das Gesundheitsamt gar nicht meldet......
Mal eine kurze eigene Geschichte, wie man schön in der Luft hängt obwohl oder gerade weil man alles richtig machen will. Geht letzte Woche los:
Montag: Erkältungssymptome, negativer Selbsttest, eigene Kontaktbeschränkung
Dienstag: Erkältungssymptome, negativer Selbsttest, eigene Kontaktbeschränkung
Mittwoch: Erkältungssymptome, negativer Selbsttest, eigene Kontaktbeschränkung
Donnerstag: Erkältungssymptome, positiver Selbsttest, PCR Test, Selbstisolation
Freitag: Erkältungssymptome, negatives PCR Testergebnis, aber positiver Selbsttest, weiter Selbstisolation
Samstag: Erkältungssymptome, positiver Selbsttest, Selbstisolation
Sonntag: Erkältungssymptome, positiver Selbsttest, Selbstisolation
Montag: Erkältungssymptome, positiver Selbsttest, Selbstisolation, erneuter PCR Test
Dienstag: abklingende Erkältungssymptome, positiver Selbsttest, Selbstisolation, kein PCR Ergebnis
Mittwoch: abklingende Erkältungssymptome, positives PCR Testergebnis vom Montag, aber jetzt negativer Selbsttest, weiter Selbstisolation, kein Anruf vom Gesundheitsamt
Donnerstag (heute): keinerlei Erkältungssymptome mehr, negativer Selbsttest, weiter Selbstisolation, kein Anruf vom Gesundheitsamt
Lange Rede kurzer Sinn, ich glaube, dass ich ca. 1 Woche Corona hatte, es aber mit leichten Erkältungssymptomen überstanden habe (bin geimpft).
Das Problem ist im Moment, dass ich einen positiven PCR Test an der Backe habe, das Gesundheitsamt sich aber weder meldet, noch von mir aus erreichbar ist (besetzt oder Dauerwarteschleife) und ich glaube, wieder negativ zu sein. Freitesten geht nicht...mein Hausarzt darf nicht mehr, das Testcenter macht nur bei einem positiven Schnelltest einen PCR Test hintendran, und das Gesundheitsamt ist wie gesagt nicht erreichbar.
Wie ist das rein rechtlich.....wenn sich das Gesundheitsamt gar nicht meldet......
Wirklich bitter. Die Begründung ist im Zitat weiter unten zu finden.
Zitat:
Zitat von sabine-g
Den Impfgegnern haben wir das zu verdanken was wir gerade durchleben und zwar AUSSCHLIEßLICH denen.
Danke muss ich jetzt nicht sagen, oder ?
...das Gesundheitsamt ist wie gesagt nicht erreichbar.
Wie ist das rein rechtlich.....wenn sich das Gesundheitsamt gar nicht meldet......
Wie es rechtlich im Detail ist kann ich dir leider nicht sagen.
wie war denn dein cT-Wert im positivem PCR-Test?
Virologisch/ epidemiologisch betrachtet dürftest du vom ersten Tag an, an dem du Erkältungssymptome gehabt hattest (schwach) infektiös gewesen sein (evt auch schon in den ein bis zwei Tagen vorher). Eher schwache Virusausscheidung ist ja ein typisches Merkmal geimpfter Infizierter, warum diese gesellschaftlich die Pandemie viel weniger verstärken wie die infizierten Ungeimpften (Geimpfte stecken nur 1/10 so viele andere Menschen an wie Ungeimpfte).
Der Schnelltest liefert bei schwacher Virusausscheidung oft falsch-negative Ergebnisse.
Warum der (eigentlich hochempfindliche) PCR-Test bei dir das erste mal ein negatives Ergebnis ergab, weiß ich nicht. Evt. wurde er nicht sachgerecht (tiefer Mund-Rachenraum) durchgeführt.
In drei Tagen sind die 14 Tage seit Beginn der Infektiösität vorbei, die das Gesundheitsamt üblicherweise vorschreiben würde, wenn sie dich erreicht hätten. Ab da hast du IMHO das zumindest moralische Recht, deine freiwillige Quarantäne zu beenden.
In Bayern, wo es kein Problem ist, PCR-Tests zu bekommen, könntest du dich gewissermaßen zur eigenen Beruhigung freitesten. In Neubrandenburg scheint das mit den PCR-Tests aber ziemlich kompliziert zu sein.
Mal eine kurze eigene Geschichte, wie man schön in der Luft hängt obwohl oder gerade weil man alles richtig machen will. Geht letzte Woche los:
Montag: Erkältungssymptome, negativer Selbsttest, eigene Kontaktbeschränkung
Dienstag: Erkältungssymptome, negativer Selbsttest, eigene Kontaktbeschränkung
Mittwoch: Erkältungssymptome, negativer Selbsttest, eigene Kontaktbeschränkung
Donnerstag: Erkältungssymptome, positiver Selbsttest, PCR Test, Selbstisolation
Freitag: Erkältungssymptome, negatives PCR Testergebnis, aber positiver Selbsttest, weiter Selbstisolation
Samstag: Erkältungssymptome, positiver Selbsttest, Selbstisolation
Sonntag: Erkältungssymptome, positiver Selbsttest, Selbstisolation
Montag: Erkältungssymptome, positiver Selbsttest, Selbstisolation, erneuter PCR Test
Dienstag: abklingende Erkältungssymptome, positiver Selbsttest, Selbstisolation, kein PCR Ergebnis
Mittwoch: abklingende Erkältungssymptome, positives PCR Testergebnis vom Montag, aber jetzt negativer Selbsttest, weiter Selbstisolation, kein Anruf vom Gesundheitsamt
Donnerstag (heute): keinerlei Erkältungssymptome mehr, negativer Selbsttest, weiter Selbstisolation, kein Anruf vom Gesundheitsamt
Lange Rede kurzer Sinn, ich glaube, dass ich ca. 1 Woche Corona hatte, es aber mit leichten Erkältungssymptomen überstanden habe (bin geimpft).
Das Problem ist im Moment, dass ich einen positiven PCR Test an der Backe habe, das Gesundheitsamt sich aber weder meldet, noch von mir aus erreichbar ist (besetzt oder Dauerwarteschleife) und ich glaube, wieder negativ zu sein. Freitesten geht nicht...mein Hausarzt darf nicht mehr, das Testcenter macht nur bei einem positiven Schnelltest einen PCR Test hintendran, und das Gesundheitsamt ist wie gesagt nicht erreichbar.
Wie ist das rein rechtlich.....wenn sich das Gesundheitsamt gar nicht meldet......
Das sind die Leitlinien vom RKI:
Zitat:
Liegt bei einer asymptomatischen Person nach vollständiger Impfung ein positives SARS-CoV-2-PCR-Ergebnis vor, so wird unabhängig von der initial festgestellten Viruslast eine Isolierung von mindestens 5 Tagen Dauer empfohlen mit Durchführung einer abschließenden PCR-Verlaufsuntersuchung.
Bleibt die Person durchgehend asymptomatisch UND ist das Ergebnis der PCR-Verlaufsuntersuchung nach korrekter Probenahme negativ bzw. unterhalb des definierten Schwellenwertes (siehe „Hinweise zur PCR-Untersuchung“ in der Infografik), so kann nach 5 Tagen eine Entisolierung erfolgen.
Entwickelt die Person Symptome oder weist das Ergebnis der PCR-Verlaufsuntersuchung eine Viruslast oberhalb des Schwellenwertes aus, so greifen unabhängig vom Impfstatus die generellen Entisolierungskriterien (mindestens 14 Tage Isolierungsdauer ab Symptombeginn bzw. Erstnachweis des Erregers, nachhaltige Besserung der akuten COVID-19-Symptomatik gemäß ärztlicher Beurteilung seit >48 h, abschließende Testung mittels Antigen-Nachweis oder PCR-Untersuchung je nach Schweregrad des COVID-19-Verlaufs). Zur Erkennung einer Immune-Escape-Variante wird - insbesondere bei symptomatischen Verläufen - eine Charakterisierung der verursachenden Virusvariante empfohlen.
Die Dauer der Isolierung und Art der Aufhebung (PCR oder Antigen Test) hängt wohl von der Diagnose eines Arztes ab, dem dann das Gesundheitsamt folgen sollte.
Weshalb darf Dein Arzt nicht mehr? Nach dem RKI bräuchtest Du mind. 5 Tage später als Mo. (positiver PCR) einen negativen PCR-Test für die Entisolierung, bei Symptomen 14 Tage mit Antigen- oder PCR-Test final.