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Alt 21.11.2021, 09:18   #27465
HerrMan
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von LidlRacer Beitrag anzeigen
Das will ich jedenfalls schwer hoffen, denn sie beinhaltet eine dreifache Katastrophe:

- Lauterbach kommt nicht drin vor

.
Ach ne, was für eine Überraschung.
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Alt 21.11.2021, 09:20   #27466
HerrMan
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von LidlRacer Beitrag anzeigen
Muss ein Außenminister sich dazu äußern?
Auf jeden Fall sollten Spitzen-Politiker dazu eine Meinung haben und die auch kommunizieren. Demokratie halt.
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Alt 21.11.2021, 09:25   #27467
merz
Szenekenner
 
Registriert seit: 10.11.2006
Beiträge: 6.391
Sehe ich dass jetzt richtig: mit dem Auslaufen der „epidemischen Notlage“ und dem Gesetz von Do. Und Fr. gibt es keine rechtliche Grundlage mehr für Lockdowns, Untersagen von Veranstaltungen, Schliessen des Handels, Schulen und Kitas und Untersagen von Touristik usf. - und die Länder können das auch nicht machen?

Das kann doch nicht wahr sein, oder? Wo ist der Ausweg?

m.

Ich kam jetzt drauf, weil im oben verlinkten twitterthread von @prof_mayer das behauptet wird, ich dachte naiv diese ganzen Instrumente gehe jetzt eben an die Länder über …. Das tun sie nicht?
merz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2021, 10:18   #27468
qbz
Szenekenner
 
Benutzerbild von qbz
 
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 10.209
Zitat:
Zitat von merz Beitrag anzeigen
Sehe ich dass jetzt richtig: mit dem Auslaufen der „epidemischen Notlage“ und dem Gesetz von Do. Und Fr. gibt es keine rechtliche Grundlage mehr für Lockdowns, Untersagen von Veranstaltungen, Schliessen des Handels, Schulen und Kitas und Untersagen von Touristik usf. - und die Länder können das auch nicht machen?

Das kann doch nicht wahr sein, oder? Wo ist der Ausweg?

m.

Ich kam jetzt drauf, weil im oben verlinkten twitterthread von @prof_mayer das behauptet wird, ich dachte naiv diese ganzen Instrumente gehe jetzt eben an die Länder über …. Das tun sie nicht?
Ja.

Es ist IMHO ein grosser Fehler, sich bei der Formulierung im Gesetz nicht an die Einschätzung der Virologen, Epidemiologen zu halten. Bei juristischen Streitfällen treten die als Sachverständige auf.

Geändert von qbz (21.11.2021 um 10:26 Uhr).
qbz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2021, 10:20   #27469
anlot
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von merz Beitrag anzeigen
Sehe ich dass jetzt richtig: mit dem Auslaufen der „epidemischen Notlage“ und dem Gesetz von Do. Und Fr. gibt es keine rechtliche Grundlage mehr für Lockdowns, Untersagen von Veranstaltungen, Schliessen des Handels, Schulen und Kitas und Untersagen von Touristik usf. - und die Länder können das auch nicht machen?

Das kann doch nicht wahr sein, oder? Wo ist der Ausweg?

m.

Ich kam jetzt drauf, weil im oben verlinkten twitterthread von @prof_mayer das behauptet wird, ich dachte naiv diese ganzen Instrumente gehe jetzt eben an die Länder über …. Das tun sie nicht?
Ich hatte gelesen das Lockdowns sehr wohl noch möglich sind, jedoch nicht flächendeckend. Jedes Bundesland kann dies entsprechend selbst entscheiden
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Alt 21.11.2021, 10:31   #27470
qbz
Szenekenner
 
Benutzerbild von qbz
 
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 10.209
Zitat:
Zitat von anlot Beitrag anzeigen
Ich hatte gelesen das Lockdowns sehr wohl noch möglich sind, jedoch nicht flächendeckend. Jedes Bundesland kann dies entsprechend selbst entscheiden
Die Bundesregierung fasst die Änderungen so zusammen:
Zitat:
Viele bekannte Schutzvorkehrungen wie die Maskenpflicht und Abstandsregelungen können weitergeführt werden. Beschäftigte sollen außerdem wann immer möglich wieder im Homeoffice arbeiten. Die sozialen und wirtschaftlichen Schutzschirme werden verlängert. Maßnahmen wie 3G, 2G oder 2G plus Test können weiterhin je nach Infektionslage von den Ländern beschlossen werden. Ausgeschlossen sind aber die Anordnung von Ausgangssperren und Beherbergungsverboten oder die pauschale, flächendeckende Schließung von Geschäften, Schulen, Gastronomie oder Sportstätten.
https://www.bundesregierung.de/breg-...gesetz-1982318

Letzteres bezeichnet nach meinem Verständnis bestimmte Massnahmen der Lockdowns der Vergangenheit.

Geändert von qbz (21.11.2021 um 10:47 Uhr).
qbz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2021, 11:16   #27471
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
Die Bundesregierung fasst die Änderungen so zusammen:
https://www.bundesregierung.de/breg-...gesetz-1982318

Letzteres bezeichnet nach meinem Verständnis bestimmte Massnahmen der Lockdowns der Vergangenheit.
Das ist wohl richtig, dass (ab 25.11.) Lockdown-Maßnahmen nur noch schwer (mit den Formulierungen im aktuellen Gesetz) angeordnet werden können.
Andererseits lassen sich Gesetze auch vom Parlament ändern und ergänzen, wenn sich herausstellen sollte, dass derartige Maßnahmen erforderlich sind.

In Bayern wurde ein (rechtssicherer) Lockdown, beginnend am Montag (auf Grundlage der alten Rechtslage) verkündet, der aber gleichwohl über den 25.11. hinaus fortgeführt werden wird.

Wenn die Lage in anderen Bundesländern sich der Lage in Bayern mit überfüllten Intensivstationen, abgesagten Krebsoperationen und nicht mehr gewährleisteter optimaler Versorgung von Unfallopfern annähern sollte, wird man auch in anderen Bundesländern an solchen Maßnahmen nicht vorbeikommen.
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Alt 21.11.2021, 11:47   #27472
qbz
Szenekenner
 
Benutzerbild von qbz
 
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 10.209
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Das ist wohl richtig, dass (ab 25.11.) Lockdown-Maßnahmen nur noch schwer (mit den Formulierungen im aktuellen Gesetz) angeordnet werden können.
Andererseits lassen sich Gesetze auch vom Parlament ändern und ergänzen, wenn sich herausstellen sollte, dass derartige Maßnahmen erforderlich sind.
Nein, man hat eine Gültigkeit bis zum 19.3.22 festgelegt, d.h. über den ganzen Winter. Man kann wegen der Rechtssicherheit für viele Selbständige und Bürger das nicht einfach wieder ändern.
Zitat:
"Die Regelungen sollen bundesweit bis zum 19. März 2022 gelten. Eine Verlängerung um drei Monate ist möglich."
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Wenn die Lage in anderen Bundesländern sich der Lage in Bayern mit überfüllten Intensivstationen, abgesagten Krebsoperationen und nicht mehr gewährleisteter optimaler Versorgung von Unfallopfern annähern sollte, wird man auch in anderen Bundesländern an solchen Maßnahmen nicht vorbeikommen.
Nur bis zum 24.11 können die im neuen Gesetz ausgeschlossenen Lockdown Massnahmen beschlossen werden. Am 25.11. treten die Änderungen inkraft.

Ps.: Ich wohne seit der Rente in einem ländlichen Landkreis nördlich von Berlin, der Uckermark, sehr dünn besiedelt, der bisher sehr, sehr gut durch die Pandemie kam. Jetzt liegt die Inzidenz mit 526 höher wie Berlin 334 . Das liegt auch an den politischen Beschlüssen aus Berlin, welche die Massnahmen-Inzidenz-Bindung abschafften oder jetzt die Notlage. Die Politiker in so einem Landkreis mit minderheitlichen, aber aktiven AFDlern, hätten die Unterstützung aus Berlin und dem Bundesland gebraucht. So geschieht natürlich nichts inbezug auf Kontaktbeschränkungen ausser den offensichtlich nicht ausreichenden angeordneten G-Regeln und Quarantäne sowie Kontaktnachverfolgung, die ein kleines Landkreisamt trotz Bundeswehrhilfe bei den Zahlen natürlich nicht mehr bewältigen kann.

Geändert von qbz (21.11.2021 um 12:49 Uhr).
qbz ist offline   Mit Zitat antworten
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