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Alt 18.07.2022, 15:11   #1
MattF
Szenekenner
 
Registriert seit: 27.04.2011
Beiträge: 8.758
Grundsteuerformulare

Hallo,

weiß jemand ob ein EFH mit Einliegerwohnung ein Zweifamilienhaus oder ein Einfamilienhaus gemäß der aktuellen Formulare ist?

Wann ist es denn ein Zweifamilienhaus?

Bei meinen Eltern ist die Einliegerwohnung eine extra Wohneinheit, also über eine Teilungerklärung. War damals steuerlich wohl günstiger.
Ist das dann ein 2 Familienhaus? Oder doch nicht, da die Einliegerwohnung sehr viel kleiner ist als die Hauptwohnung?

Bei uns selbst gibt es 2 (komplett abgetrennte) Wohnungen auf 2 Etagen, die wir aber beide selbst nutzen. Die sind aber nicht über Teilungserklärung getrennt. Ist das dann ein Zweifamilienhaus, Verhältnis der Wohnungen 60/90?
MattF ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2022, 17:01   #2
Superpimpf
Szenekenner
 
Benutzerbild von Superpimpf
 
Registriert seit: 26.03.2007
Ort: Dresden
Beiträge: 5.545
Zweifamilienhaus ist für mich ein Doppelhaus, also ein Reihenhaus mit nur 2 Einheiten.

Wenn die Einliegerwohnung deutlich kleiner ist ist das für mich ein EFH.

Bei mehreren ähnlichen Wohnungen (auch 2 in einem) - ist es da nicht eher ein MFH?

Super-Muss ich auch noch machen-pimpf
Superpimpf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2022, 17:14   #3
dr_big
Szenekenner
 
Registriert seit: 17.03.2011
Beiträge: 3.429
Zitat:
Zitat von Superpimpf Beitrag anzeigen
Z
Bei mehreren ähnlichen Wohnungen (auch 2 in einem) - ist es da nicht eher ein MFH?
Bei mir ist das ähnlich mit 3 ehemaligen Wohnungen in einem Haus, alles selbst genutzt. Da wir mittlerweile aber nur noch eine Küche im Haus haben werde ich das als EFH deklarieren.
dr_big ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2022, 17:15   #4
tridinski
Szenekenner
 
Benutzerbild von tridinski
 
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Vulkaneifel2Wetterau
Beiträge: 3.918
wir wohnen in einer Doppelhaushälfte, die andere Hälfte gehört jemand anderem
muss das als Zweifamlienhaus angegeben werden? aus dem Bauch raus würde ich EFH sagen.
(Wenn ich in einem Reihenhaus wohne wo zB 6 Reihenhäuser in einer Reihe stehen würde ich doch auch eher als EFH angeben und nicht als 6-Familienhaus ...)
__________________
Grüße

Tri-K
__________________

slow is smooth and smooth is fast
swim by feel, bike for show, run to win
tridinski ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2022, 17:17   #5
Stefan
 
Beiträge: n/a
Den Elster-Zugang habe ich seit ein paar Tagen, aber das Ausfüllen der Formulare schiebe ich auf Tage mit tieferen Temperaturen.
Ich lasse Euch üben und komme dann mit den Fragen, wenn Ihr Experten seid ;-)
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Alt 18.07.2022, 17:20   #6
sybenwurz
triathlon-szene.de Autor
 
Benutzerbild von sybenwurz
 
Registriert seit: 05.01.2007
Ort: Puy la Clavette
Beiträge: 37.707
Zitat:
Zitat von tridinski Beitrag anzeigen
Doppelhaushälfte
Doppel...Hälfte.
Den Begriff muss man sich auch mal auf der Zunge zergehen lassen.
__________________
Im finstersten Winkel Frankreichs, wo das Kopfsteinpflaster herumspukt, begann ein Junge aus Gelderland zu sprinten. Eine halbe Stunde später drang durch eine Maske aus Schlamm und Kuhscheiße ein feines Lächeln. Ich schloss die Augen und hörte die Matthäus-Passion auf Rädern.
sybenwurz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2022, 17:24   #7
Helios
Szenekenner
 
Registriert seit: 16.09.2015
Beiträge: 2.518
Servus,

bin kein Steuerberater, kann also verkehrt sein, habe aber die BayGrSt2 - Anlage Grundstück - vor ein paar Tagen ausgefüllt.
Auf Seite 2 habe ich die Wohnfläche in der Summe angegeben, hätte sie aber auch aufschlüsseln können.
Bei der Zensusumfrage vor ein paar Wochen haben wir die qm nach Wohnung aufgeschlüsselt und erläutert, daß in jeder Wohnung eine Person lebt.

Die vor Ort ermittelte Wohnfläche ist "etwas" größer als die in den Plänen, nachdem ich aber beide Etagen bereits vor 20 Jahren vermietet hatte und es da schon Aussagen gegenüber dem Finanzamt auf die Fläche gab, wäre es deppert, auf eine andere Fläche zu wechseln.

Mittlerweile wird das Gebäude selbst genutzt, es wurde von meinen Eltern 84 fertigstellt, selbst habe ich damals als 21-jähriger Student die Versklavung erlebt - nein, war die beste Zeit, die ich mit meinem Vater verbringen durfte - haben den ganzen Tag nur dummes Zeug gemacht und viel gelacht, da berichten Andere ganz Anderes.

Damals gab es irgenteine Steuererleichterung bei Einhalten der 156m2 Grenze für das EFH mit untergeordnete Einliegerwohnung - in den Plänen steht bei uns im 1. OG in manchen Räumen die Bezeichnung "Staubfreier Boden" - das war damals Oma`s Reich - nie mehr mit "der" auf der gleichen Etage.... also hab ich mir im Keller den Party-Raum geschnappt, damals wurde für mich extra eine Klingel mit Gegensprech eingerichtet, etwas Privat-Bereich braucht der "Stenz".

Vor 33 Jahren war ich als frischrausgeschauter Haus- und Vermögensverwalter beim Haus und Grund in der Rechtsberatung/Sprechstunde zum Thema Kinderwagen in Hausfluren, die die Fluchtwege zustellen und den Durchgang behindern.
Im Wartebereich alles voller alter Weiber im 2-FamHaus und alle werden von ihren Mietern schikaniert - mir kamen die Kinderwägen unwichtig vor, was ich mir da alles anhören musste.

Also: ins selber bewohnte 2-FamHaus kommt niemals ein Mieter mit rein - niemals, außer du möchtest innerhalb des nächsten halben Jahres an einem Infarkt dahingehen .

Beim Ausfüllen von Formularen darfst Dich ruhig dumm stellen, wenn "denen" was nicht passt, dann fragen sie schon nach.
Helios ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2022, 08:25   #8
Steppison
Szenekenner
 
Registriert seit: 11.05.2008
Ort: Südniedersachsen
Beiträge: 1.294
Gegenüber unserer 8-WE-Hauses ist ein Haus mit 3 Wohnungen, was nur von einem Menschen bewohnt wird. Ist das dann ein EFH oder 3-WE-Haus?
Hat 3 Briefkästen und es haben mal 3 Familien drin gewohnt.
__________________
"Lernen durch Schmerz"
Steppison ist offline   Mit Zitat antworten
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