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Zitat von qbz
offtopic:
ja klar, danke für die Richtigstellung. Gibt es neben dem Lehrdeputat nicht noch weitere Dienstleistungspflichten für Hochschullehrer, welche die Hochschule jeweils festlegt, wie z.B. Mitarbeit in der Hochschulverwaltung bzw. Gremien, Prüfungen, Beratung u. Betreuung von Studenten etc., und die ein Beamter erfüllen muss und deren wiederholte Nichterfüllung eine Entlassung zur Folge haben können.
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Das andere sind halt alles so weiche Ziele.
Gremienarbeit: Da sitzt man halt in irgend einem Ausschuss dabei und macht aber nix....
Prüfungen: Das hab ich ja auch geschrieben, allerdings müssten sich dann auch wohl erstmal die Studierenden massiv beschweren, dass keine Prüfungen statt finden und sie so ihre Prüfungsleistungen nicht erbringen können. Dann würde sicher was passieren, wobei erstmal eine Ermahnung erfolgen würde.
Bei mach einem Prof. wollen aber vielleicht auch viele Studies gar keine Prüfung machen
Ein anderes Beispiel sind Abschlussarbeiten, das ist bei uns auch so, dass die sich bei einigen Profs häufen, weil die bekanntermassen einen gute Betreuung machen und andere Profs gar nicht erst angefragt werden, von den Studies für Arbeiten. Die können dann natürlich sagen: Zu mir kommt ja keiner. Käme einer würde ich ihn auch betreuen.....
Wie gesagt, diejenigen die sich drücken sind ja nur ganz wenige aber wenn es einer drauf anlegt, kann er sicher mit ganz wenig Arbeit ein gutes Auskommen haben, ohne groß aufzufallen oder dass was passiert.