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Alt 04.11.2021, 09:17   #1
FMMT
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Registriert seit: 28.12.2007
Ort: Odenwald/Neckar
Beiträge: 9.045
Widerruf bei Fitnessstudio möglich?

Der Sohn einer lieben Bekannten hatte vor Tagen aus einer Laune raus vor Ort in einem Fitnessstudio einen Vertrag über 24 Monate unterschrieben. Ein Probetraining fand dabei nicht statt. Leider merkte er zu spät, dass er demnächst durch ein Studium zu selten vor Ort sein wird.
Er wollte den Vertrag widerrufen und gab dies auch schriftlich kund.

Als Reaktion erhielt er die Bestätigung seiner Kündigung nach einem Ablauf von 24 Monaten. Seine Versuche den Geschäftsführer für eine gütliche Einigung zu erreichen, scheiterten. Weder Rückruf noch Mailantwort fanden bisher statt.
Stattdessen bekam er einen Tag später den Vertrag zugeschickt.

Jetzt sieht es rechtlich für ihn wohl schlecht aus, da wohl für solche Verträge kein Widerrufsrecht gilt.
Eine Belehrung darüber fand nicht statt, aber ob dies was ändern würde, weiß er nicht.

Hat jemand mit solchen Fällen Erfahrung oder kennt sich hier rechtlich aus?
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Alt 04.11.2021, 10:02   #2
MattF
Szenekenner
 
Registriert seit: 27.04.2011
Beiträge: 8.756
Zitat:
Zitat von FMMT Beitrag anzeigen

Jetzt sieht es rechtlich für ihn wohl schlecht aus, da wohl für solche Verträge kein Widerrufsrecht gilt.
Stimmt
Zitat:
Zitat von FMMT Beitrag anzeigen
Eine Belehrung darüber fand nicht statt, aber ob dies was ändern würde, weiß er nicht.
Verlangst du auch ne Belehrung beim Bäcker, dass der Kaufvertrag vom Brötchen leider vom Widerruf ausgeschlossen ist?

Verträge sind einzuhalten. Die Widerrufsbelehrung bei Haustür oder Olinegeschäften ist ja dafür da, dass du dann dieses Sonderrecht kennst und wahrnehmen kannst.
Fehlt die Widerrufsberlehrung hast du das Widerrufsrecht natürlich trotzdem, die Frist beginnt aber nicht zu laufen. Deswegen gibt es die Widerrufsbelehrung, aus Sicht der Anbieter.

Ein normaler Vertrag, gilt wenn ihn 2 unterschreiben oder 2 Pferdehändler sich die Hand drauf geben (oder dir die Tüte Brötchen übergeben werden und du zahlst).
MattF ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.11.2021, 10:05   #3
snigel
Szenekenner
 
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 516
wenn er vor Ort den Vertrag geschlossen hat gibt es keine gesetzliche Widerrufsfrist.
Fitnessstudio Verträge sind generell dann schwer zu kündigen und man müsste sich mit dem Geschäftsführer oder befähigte Person einigen.

Ist der Vertrag online geschlossen worden über ein Portal (Internet) oder so und nicht in Papierform sieht es ein wenig anders aus. Hier kann er sich auf die 14 Tage Widerrufsrecht beziehen (Fernabsatzverträge).

Wie sieht es mit dem Hauptwohnsitz aus bei Wechsel lassen viele Betreiber hier die Kunden ziehen mit Auflösung vom Vertrag.
snigel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.11.2021, 10:06   #4
Stefan
 
Beiträge: n/a
Ich weiss nicht, ob das für den vorliegenden Fall relevant ist (der Fall ist etwas anders gelagert), aber ich hatte diesen Artikel noch im Gedächtnis:
https://www.focus.de/finanzen/recht/...d_2524483.html

Vielleicht sollte man dem Sohn der Bekannten noch sagen, dass er auch bei Miet-, Leasing-, Bürgschafts-....Verträgen nicht aus Launen heraus handeln sollte ;-)

Geändert von Stefan (04.11.2021 um 10:11 Uhr).
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Alt 04.11.2021, 11:02   #5
su.pa
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Benutzerbild von su.pa
 
Registriert seit: 22.02.2012
Ort: Bavaria
Beiträge: 2.423
Würde ihm auch raten es als "Lebenserfahrung" abzuhaken. Die jungen Burschen müssen halt oft erst lernen, dass sie für ihre Taten auch die Konsequenzen tragen müssen.

Da passt er gut ins Bild zu den Studenten, die bei uns im Sommer eingesetzt sind. Total weltfremd und unselbständig und wenn was ist, rufen Mama oder Papa an
su.pa ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 04.11.2021, 11:35   #6
dasgehtschneller
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Benutzerbild von dasgehtschneller
 
Registriert seit: 19.08.2010
Ort: Schweiz
Beiträge: 2.291
Ja, man sollte sich schon ein bisschen überlegen was man so an Verträgen unterschreibt

Ist das Studio nur lokal? Die meisten gehören inzwischen ja zu einer Kette. Vielleicht wäre es möglich mit dem gleichen Vertrag auch an seinem Studienort zu trainieren oder ihn auf die andere Filiale zu übertragen.


Vielleicht könnte er den Vertrag auch auf eine andere Person übertragen die nicht weg zieht. Aber schlussendlich ist das wohl alles vom Goodwill des Vertragspartners abhängig.
dasgehtschneller ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.11.2021, 11:41   #7
ritzelfitzel
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Benutzerbild von ritzelfitzel
 
Registriert seit: 08.11.2014
Beiträge: 2.623
Gab's da nicht irgendeine Klausel hinsichtlich Wohnortwechsel? Dass dann ein Sonderkündigungsrecht zugestanden wird? Kann aber sein, dass ich mich täusche oder es ein spezieller Absatz in meinem Vertrag vor etlichen Jahren war.
ritzelfitzel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.11.2021, 12:31   #8
FMMT
Szenekenner
 
Benutzerbild von FMMT
 
Registriert seit: 28.12.2007
Ort: Odenwald/Neckar
Beiträge: 9.045
Vielen Dank für die Infos War so zu erwarten und muss wohl unter Lebenserfahrung gebucht werden.

Trotzdem bleibt ein Geschmäckle. Ich bin seit 35 Jahren in einer kundenorientierten Firma tätig und durfte dabei lernen, dass zufriedene Kunden und eine faire partnerschaftliche Zusammenarbeit langfristig wertvoller für die Firma sind als ein kurzfristiger Gewinn mit verärgertem Gegenpart. Dieses Denken kann ich hier leider nicht erkennen
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