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Alt 11.08.2019, 12:02   #1
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
Benutzerbild von Klugschnacker
 
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 22.800
Trotz Dopingsperre: Startrecht bei nicht DTU-genehmigten Triathlons?

Hallo allerseits,

darf ein Athlet, der aktuell mit einer Wettkampfsperre belegt ist, bei einem Triathlon starten, der nicht von der DTU genehmigt ist?
  • Die positive Probe wurde bei einem Triathlon genommen. Die Sperre wurde vom Deutschen Sportschiedsgericht DIS verhängt.
  • Der ausrichtende Verein ist ein eingetragener Verein ("e.V.") in Rheinland-Pfalz.
  • Im Urteil der DIS, das online verfügbar ist, steht keine besondere Bestimmung, welche auf ein Startrecht bei nichtgenehmigten Triathlons hinweist.

Thanks for help!
Arne
Klugschnacker ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2019, 12:22   #2
Stefan
 
Beiträge: n/a
Wer ist denn Organisator des Triathlons?

Ich frage wegen folgender Regelung im Welt-Antidoping-Code:

10.12.1
Teilnahmeverbot während einer Sperre.
Ein Athlet oder eine andere Person, gegen den oder die eine Sperre verhängt wurde, darf während dieser Sperre in keiner Eigenschaft weder an Wettkämpfen oder Aktivitäten teilnehmen (außer es handelt sich um zugelassene Anti-Doping-Aufklärungs-oder Rehabilitierungsprogramme), die von einem Unterzeichner, einer Mitgliedsorganisation des Unterzeichners, einem Verein oder einer anderen Mitgliedsorganisation der Mitgliedsorganisation des Welt-Anti-Doping-Code Unterzeichners genehmigt oder organisiert wurden, noch an Wettkämpfen, die von einer Profiliga oder einem internationalen oder nationalen Veranstalter genehmigt oder organisiert wurden, noch an Aktivitäten des Spitzensports oder nationalen sportlichen Aktivitäten, die staatlich gefördert werden.

Quelle (2015er Version ist weiterhin aktuell):
https://www.wada-ama.org/sites/defau...c-final-de.pdf

Die englischsprachige Ausgabe der 2015er Version enthält Änderungen aus 2019:
https://www.wada-ama.org/sites/defau...1_linked.p df

Geändert von Stefan (11.08.2019 um 12:31 Uhr).
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Alt 11.08.2019, 12:37   #3
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
Benutzerbild von Klugschnacker
 
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 22.800
Es geht um die SG Mörsbach und den durch sie veranstalteten Mörsbachman.

Abweichend zum oben gesagten ist mir nicht bekannt, ob es sich bei der SG Mörsbach um einen eingetragenen Verein handelt. Das Vereinsregister von Rheinland-Pfalz ist online nicht frei abrufbar (Passwort).
Klugschnacker ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2019, 12:54   #4
Stefan
 
Beiträge: n/a
https://agmz.justiz.rlp.de/de/servic...terausdrucken/
von dort ist:
https://www.handelsregister.de/rp_web/mask.do?Typ=n
verlinkt.
Wenn Du dort mit Mörsbach suchst, dann kommt keine SG oder Sportgemeinschaft Mörsbach.
Aber selbst wenn die SG dort auftauchen würde müsste sie ja nicht zwangsläufig ein Verein sein, der einem Sportverband angehört (IMHO).
  Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2019, 13:13   #5
NBer
Szenekenner
 
Benutzerbild von NBer
 
Registriert seit: 21.11.2008
Ort: Neubrandenburg
Beiträge: 6.865
das ist ja gerade der witz bei ungenehmigten veranstaltungen, dass sie sich entweder keinerlei, oder nur selbst ausgesuchten regularien unterwerfen. das schließt dopingregularien mit ein. sprich wenn der veranstalter damit kein problem hat, kann niemand etwas dagegen machen.
ein ungenehmigter wettkampf ist sportrechtlich nichts anderes, als wenn du dich mit ein paar anderen privat zu nem gemeinsamen waldlauf triffst.
NBer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2019, 13:19   #6
Stefan
 
Beiträge: n/a
NBer: Der Welt-Anti-Doping-Code bezieht sich nicht nur auf "genehmigt", sondern auch auf den Organisator. D.h. wenn der SC Neubrandenburg einen unbewilligten Triathlon veranstaltet und ein gesperrter Doper teilnimmt, dann kann seine Sperre danach deutlich verlängert werden.
Aus 10.12.1: "genehmigt oder organisiert"
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Alt 11.08.2019, 13:34   #7
phonofreund
Szenekenner
 
Benutzerbild von phonofreund
 
Registriert seit: 28.12.2007
Beiträge: 2.115
Zitat:
Zitat von NBer Beitrag anzeigen
das ist ja gerade der witz bei ungenehmigten veranstaltungen, dass sie sich entweder keinerlei, oder nur selbst ausgesuchten regularien unterwerfen. das schließt dopingregularien mit ein. sprich wenn der veranstalter damit kein problem hat, kann niemand etwas dagegen machen.
ein ungenehmigter wettkampf ist sportrechtlich nichts anderes, als wenn du dich mit ein paar anderen privat zu nem gemeinsamen waldlauf triffst.
Danke für die Auskunft, aber achte doch bitte mal auf Groß-und Kleinschreibung.......
phonofreund ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2019, 13:38   #8
sybenwurz
triathlon-szene.de Autor
 
Benutzerbild von sybenwurz
 
Registriert seit: 06.01.2007
Ort: Puy la Clavette
Beiträge: 37.675
Zitat:
Zitat von NBer Beitrag anzeigen
ein ungenehmigter wettkampf ist sportrechtlich nichts anderes, als wenn du dich mit ein paar anderen privat zu nem gemeinsamen waldlauf triffst.
Das sehe ich anders in dem Moment, in dem es kein privater Waldlauf mehr, sondern eine ausgeschriebene Veranstaltung ist.
Ausserdem sehe ich da auch nicht (nur) den Sportverband in der Pflicht, sondern die NADA.
__________________
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sybenwurz ist gerade online   Mit Zitat antworten
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