Das mit der Fahrzeugbeschlagnahme wusste ich nicht (die Möglichkeit der Gefängnisstrafe war mir bekannt), aber bei dem sehr besonderen Verhältnis das manche in Deutschland zu ihrem Auto haben, könnte das auch wegen des Abschreckungseffekt eine effektive Möglichkeit sein, die Leute zu mehr Regeltreue im Straßenverkehr anzuhalten.
Bin auch gespannt, ob der seitliche Überholabstand zu Radfahrern irgendwann mal kontrolliert und geahndet wird.
Wenn der zu überholende Radfahrer ein Polizist ist?
Ja, ich glaube, diese Fälle sind das größte Risiko für den Führerschein auch für Leute, die generell nicht rasen. Da stellt sich aber auch immer die Frage (gerne an die entsprechenden Leute von der Polizei hier), wieso so gerne relativ bald hinter den Schildern geblitzt wird, wenn nach dem Schild eine ausreichende sicher Verzögerungsstrecke vor dem wirklichen Grund der Verzögerung gibt. Unsere Ortseinfahrt hat als Übergang von Landstraße (theoretisch 100, praktisch maximal 60 - 70 realistisch) direkt Tempo 30, wobei die ersten 500 m, über die man locker auf 30 verlangsamen kann, noch an einer Wiese langgehen, ohne Fußweg, ohne Gebäude - aber hier lohnt sich das Blitzen. Erziehungswirkung: m.M.n. nahe 0.
Ich fahre öfter von Rostock nach Katlsruhe, bei Kassel irgendwo: bergab, unbegrenzt, dann 120/100/80/ Blitzer/120, jeweils Ca. 200 m Abstand
Nur zum abzocken das Ding.
Vor Schulen etc gerne ab 21 zu schnell den Lappen weg, aber so Blitzer wie oben beschrieben zerstören halt die Akzeptanz der sinnvollen Bußgelder
Das unser Verkehrsminister die Neuregelung auf Druck der Autolobby wieder kippen will, ist ja nichts neues. Mittlerweile hat er wohl ein Schlupfloch gefunden:
Mehrere Bundesländer haben schon reagiert und verhängen vorerst keine Fahrverbote nach der neuen Regelung.
Ich hoffe ja, dass dieser Formfehler korrigiert wird und nicht genutzt wird, um die Neuregelung komplett zu kippen.
M.
Fehlern können natürlich immer passieren, obwohl man sich hier schon fragen muss, wieso ein so gravierender Fehler niemand aufgefallen ist. Dass Scheuer einen Formfehler seines eigenen Ministerium jetzt ausnutzen will, um die von seinem Ministerium auf den Weg gebrachte Regelung wieder zu kippen, hat aber dann doch ein ziemliches Gschmäckle...
Es gibt auch Stimmen, die sagen man hätte diesen Formfehler absichtlich eingebaut um ein Argument zu konstruieren, das jetzt kippen zu können. Der Scheuer Andi wollte nur einen Teil des Pakets haben. Die Fahrverbote eben nicht. Durch den Bundestag bringen konnte er aber nur alles oder nichts.
Es wäre sinnvoll den Bußgeldkatalog und die Fahrverbote analog zu den Überladungstatbeständen in prozentuale Überschreitung umzuwandeln.
Denn ich denke jeder wird mir zustimmen, dass 20km/h zu schnell in einer 30 Zone erheblich verwerflicher ist als bei vorgeschriebenen 130 auf der BAB.
20km/h zu schnell innerorts wird ja auch anders bestraft als 20km/h außerorts. Da die meisten Tempo 30er Zonen sich eher innerorts befinden, und 130 innerorts eher selten sein dürfte ist dem doch damit schon Rechnung getragen
Und ob man 20km/h zu schnell fährt bei erlaubten 70 oder 130 (also beides außerorts) sollte IMHO keinen unterschied bei der Strafe haben.
20km/h zu schnell innerorts wird ja auch anders bestraft als 20km/h außerorts. Da die meisten Tempo 30er Zonen sich eher innerorts befinden, und 130 innerorts eher selten sein dürfte ist dem doch damit schon Rechnung getragen
Und ob man 20km/h zu schnell fährt bei erlaubten 70 oder 130 (also beides außerorts) sollte IMHO keinen unterschied bei der Strafe haben.
Na 5€
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard