2. Die Darmstadt-Karte wundert mich etwas. Es sind einige Messungen in Straßen drauf, wo meines Wissens Fahrradwege sind (direkt an der Fahrbahn, aber auf Gehweghöhe; z.B. Haardtring vom Hauptbahnhof nach Süden Richtung B3) - wie kommen da Autos zu nahe an den Radfahrer?
Ich verstehe Dein Problem nicht. Der Abstand zwischen Radweg & Fahrbahn ist ca. 0,0mm. Der Radweg selbst am Haardring ist eher 1m als 1,5m breit. Wenn Du da mittig fährst sind 1,1m Abstand ca 75cm Abstand vom Radwegrand. Daß sobald ein Radweg vorhanden ist niemand mehr auf die Idee kommt noch von diesem einen besonderen Abstand einzuhalten erscheint mir normal. Übrigens ist im südlichen Teil dort wo grün eingezeichnet ist mittlerweile das fahren auf der Fahrbahn erlaubt, zusätzlich zum Radweg der deutlich zurückgesetzt hinter den Bäumen ist.
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PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
10.06.2012 5:03:16 Challenge Kraichgau MD
08.07.2012 10:38:13 IM FfM
12.03.2017 42:40 Bienwald 10K
12.03.2017 1:30:55 Bienwald HM
29.10.2017 3:15:05 FfM M
Ich verstehe Dein Problem nicht. Der Abstand zwischen Radweg & Fahrbahn ist ca. 0,0mm. Der Radweg selbst am Haardring ist eher 1m als 1,5m breit. Wenn Du da mittig fährst sind 1,1m Abstand ca 75cm Abstand vom Radwegrand. Daß sobald ein Radweg vorhanden ist niemand mehr auf die Idee kommt noch von diesem einen besonderen Abstand einzuhalten erscheint mir normal. Übrigens ist im südlichen Teil dort wo grün eingezeichnet ist mittlerweile das fahren auf der Fahrbahn erlaubt, zusätzlich zum Radweg der deutlich zurückgesetzt hinter den Bäumen ist.
Ich vermute, er meint, dass es einige Falschmessungen dahingehend gibt, dass korrekte Überholvorgänge bzw. in diesem Fall Vorbeifahrten auf getrennten Fahrspuren (*) von der Messtechnik als zu dichtes Überholen angezeigt wurden. Das sollte eigentlich dadurch verhindert werden, dass der Messvorgang nach dem Überholvorgang durch den Fahrradfahrer bestätigt werden sollte. Stellt sich also bei Streckenabschnitten mit Radwegen die Frage, ob die Radfahrer auf der Straße gefahren sind oder ob sie auf dem Radweg unterwegs waren und der Vorgang somit falsch erfasst wurde.
M.
(*) Nach meinem Verständnis ist es nur ein Überholvorgang, wenn sich beide auf derselben Fahrbahn/derselben Fahrspur befinden. Wenn parallel ein abgetrennter Radweg verläuft, auf dem der Radfahrer unterwegs ist, sehe ich das streng genommen als Vorbeifahren aber nicht als Überholen an. Ob das auch gelten würde, wenn der Radweg auf der Fahrbahn durch eine durchgezogene oder gestrichelte Linie markiert ist, dazu suche ich gerade noch...
ich dachte bisher immer dass die 1,5m Abstand auch gelten wenn die eine Spur als Radweg und die andere als allgemein Fahrbahn erkenntlich ist.
Dass das in der Praxis subjektiv anders wahrgenommen und gehandhabt wird ist mir klar, aber so wäre die Gesetzeslage, bin ich halbwegs sicher
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Grüße
Tri-K
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ich dachte bisher immer dass die 1,5m Abstand auch gelten wenn die eine Spur als Radweg und die andere als allgemein Fahrbahn erkenntlich ist.
Dass das in der Praxis subjektiv anders wahrgenommen und gehandhabt wird ist mir klar, aber so wäre die Gesetzeslage, bin ich halbwegs sicher
Gerade nochmal gegoogelt. Hier steht das ganze übersichtlich zusammengefasst.
Definitonen:
Radweg = baulich abgetrennt
Radfahrstreifen = durchgehende Linie, farblich gekennzeichnet, Fahrspur für Radfahrer, darf von Autofahrern nicht befahren werden.
Schutzstreifen = gestrichelte Linie, keine separate Fahrspur, sondern Bestandteil der Fahrbahn/Fahrspur, dürfen von Autos befahren werden
Laut ADFC gilt für Radwege und Radfahrstreifen die Abstandsregel nicht, sondern "nur" die allgemeine Rücksichtnahme. Nur bei gestrichelter Linie (und natürlich, wenn keine Linie vorhanden ist ) gelten die Abstandsregeln.
Gerade nochmal gegoogelt. Hier steht das ganze übersichtlich zusammengefasst.
Definitonen:
Radweg = baulich abgetrennt
Radfahrstreifen = durchgehende Linie, farblich gekennzeichnet, Fahrspur für Radfahrer, darf von Autofahrern nicht befahren werden.
Schutzstreifen = gestrichelte Linie, keine separate Fahrspur, sondern Bestandteil der Fahrbahn/Fahrspur, dürfen von Autos befahren werden
Laut ADFC gilt für Radwege und Radfahrstreifen die Abstandsregel nicht, sondern "nur" die allgemeine Rücksichtnahme. Nur bei gestrichelter Linie (und natürlich, wenn keine Linie vorhanden ist ) gelten die Abstandsregeln.
M.
Interessant. So wie ich den Messaufbau im Rahmen der Studie verstehe muss der Radfahrer per Knopfdruck einen Ueberholvorgang "markieren" so dass eine Messung gestartet wird. Somit liegt es im Ermessen des Radfahrers ob er bei einem baulich abgetrennten Radweg oder Radfahrstreifen ueberhaupt eine Messung startet. Oder verstehe ich das falsch?
__________________ Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
-Albert Einstein
Interessant. So wie ich den Messaufbau im Rahmen der Studie verstehe muss der Radfahrer per Knopfdruck einen Ueberholvorgang "markieren" so dass eine Messung gestartet wird. Somit liegt es im Ermessen des Radfahrers ob er bei einem baulich abgetrennten Radweg oder Radfahrstreifen ueberhaupt eine Messung startet. Oder verstehe ich das falsch?
Habe ich so verstanden. Bleibt zu hoffen, dass die Testfahrer diesen Unterschied kennen und berücksichtigen. Nebenbei muss der Testfahrer jeden einzelnen Überholvorgang, also auch einen korrekten Überholvorgang, quittieren, damit er erfasst wird und in die Statistik eingeht.
... Stellt sich also bei Streckenabschnitten mit Radwegen die Frage, ob die Radfahrer auf der Straße gefahren sind oder ob sie auf dem Radweg unterwegs waren und der Vorgang somit falsch erfasst wurde.
Danke, genau um den Gedankengang ging es mir.
Zitat:
Zitat von Matthias75
Laut ADFC gilt für Radwege und Radfahrstreifen die Abstandsregel nicht, sondern "nur" die allgemeine Rücksichtnahme. Nur bei gestrichelter Linie (und natürlich, wenn keine Linie vorhanden ist ) gelten die Abstandsregeln.
M.
Das würde auch meiner Wahrnehmung entsprechen; auch mein behinderter Sohn, der sich von zu nahe überholenden Autos sehr unangenehm bedrängt fühlt, ist recht entspannt, sobald der Radweg erkennbar abgesetzt ist. Irgendwie vermittelt das offenbar ein gewisses Sicherheitsgefühl, unabhängig von der realen Sicherheit. Auf dem Radweg kann ich auch immer eher rechts bleiben, und so einen Mindestabstand herstellen.
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“If everything's under control, you're going too slow.” (Mario Andretti)
Gerade nochmal gegoogelt. Laut ADFC gilt für Radwege und Radfahrstreifen die Abstandsregel nicht, sondern "nur" die allgemeine Rücksichtnahme. Nur bei gestrichelter Linie (und natürlich, wenn keine Linie vorhanden ist ) gelten die Abstandsregeln.
M.
Hier steht aber etwas anderes, was mMn mehr Sinn macht.
Das BMVI hat sich in der Gesetzesbegründung die Ansicht des Rechtsgutachtens von Prof. Dieter Müller für die UDV zu eigen gemacht und klargestellt, dass der vorgeschriebene Überholabstand auch gegenüber Rad Fahrenden auf Radfahrstreifen einzuhalten ist. Das ist wichtig, denn amtliche Gesetzesbegründungen werden von Literatur und Rechtsprechung bei der Auslegung vor allem neuer Vorschriften berücksichtigt."
https://www.taylor-wheels.de/blog/de...en-radverkehr/
"Seit einer StVO-Novelle 2020 gilt nun, dass Autofahrende beim Überholen von Fahrrädern generell einen festgelegten Mindestabstand einhalten müssen. Innerhalb von Ortschaften ist das Überholen von Radfahrenden mit einem Mindestabstand von 1,50 Metern möglich. Außerhalb von Ortschaften muss beim Überholen von Menschen auf einem Rad der Mindestabstand zwei Meter betragen.
[...]
Mit dieser unkomplizierten Regel erhöht sich die Sicherheit beim Fahrradfahren. Im Grunde ist in der Praxis jedoch kein Unterschied zu machen, auf welcher Art von Weg die Radfahrenden unterwegs sind. Zu dichtes Vorbeifahren ist im besten Fall immer zu vermeiden"
https://www.klugo.de/blog/sicherheit...-zu-radfahrern
"In dem „Rechtsgutachten zu markierten Radverkehrsführungen“ gibt Prof. Dr. jur. Dieter Müller schlüssige Antworten. Der Experte für Verkehrsrecht bestätigt, dass der Sicherheitsabstand zum Radfahrer immer mindestens 1,5 Meter, besser noch zwei Meter betragen muss. Das gilt auch, wenn dieser auf einem ausgewiesenen Radfahrstreifen unterwegs ist. Ansonsten verkehrt sich der eigentliche Schutzzweck des Radstreifens ins Gegenteil."