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Zitat von NBer
was mich wundert ist die blauäugigkeit. es erwartet doch wirklich niemand, dass auf einer anticoronademonstration die hygienemaßnahmen eingehalten werden. das ist doch genau das, wogegen dort protestiert wird.
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Das sollte man immer die Verwaltungsrichter fragen, die diese schwachsinnigen Demos nach Verbot immer wieder erlaubt.
Wahrscheinlich hängt es wie so oft daran, dass Vermutungen und Erfahrungen aus vorangegangenen Demos nicht ausreichen, um das Verstoßen gegen Auflagen bei der neuerlichen Demo annehmen zu dürfen.
Aber das zieht sich ja in alle politische Richtungen durch. Das Recht auf Versammlung ist in D historisch bedingt halt sehr sehr stark. Es werden ja auch Verbote von Demonstrationen gekippt, obwohl diese in ihren Ankündigungen bereits zu Straftaten aufrufen.
Ausbaden muss es dann hinterher immer die Polizei. Die Verwaltungsbehörde hat durch das Verbot der Demonstration bereits aufgezeigt, dass diese so nicht durchführbar ist. Die Gerichte legen es auf einen Versuch an, um dann festzustellen, dass die Verwaltungsbehörde recht hatte. Und dann steht da eine Demo mit 20.000 Teilnehmern, von denen manche durchaus als gewaltbereit einzustufen sind, die aufzulösen ist.
Und mal ehrlich. Wir haben eine Demonstration die zwar gegen Auflagen verstößt und von der höchstens aufgrund dessen eine abstrakte Gefahr ausgeht. Von der aber nicht zu erwarten ist, dass sie sich nach einer Aufforderung tatsächlich auflöst. Will man hier die Auflösung gewaltsam herbeiführen?