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Alt 15.10.2019, 09:10   #1
alfrescian
Szenekenner
 
Registriert seit: 17.07.2014
Beiträge: 151
Erfahrungen mit TT Bike via Jobrad?

Moin zusammen,

ich überlege derzeit mir ein neues TT (tendenziell ein 2019 Speedmax aus dem Canyon Outlet) per JobRad zuzulegen.
Mein Arbeitgeber schreibt die Nutzung der Vollkaskoversicherung & Mobilitätsgarantie von JobRad vor.

Dort sind folgende Schadensausschlüsse enthalten:
- Teilnahme an Radsportverstaltungen
- Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit

Das Schäden im Wettkampf nicht gedeckt ist verständlich, aber ich habe ein wenig Bedenken dass hier jegliche Trainingsfahrt potenziell ausgeschlossen ist. Hat hierjmd konkrete Erfahrungen oder Einschätzungen bzgl TT-Wettkampfräder und JobRad?

besten Dank, Jan
__________________
#rackernFürRoth
alfrescian ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.10.2019, 09:33   #2
sandmen
Szenekenner
 
Registriert seit: 27.10.2006
Beiträge: 231
Die Versicherung formuliert ja immer so, dass sie möglichst viel Diskussionsspielraum hat, um Ansprüche auszuschließen.

Das der Versicherungsschutz nicht für Wettkämpfe greift, ist ja nachvollziehbar. Wenn aber jemand ein TT-Rad anbietet und dann ausschließt, dass man damit schnell fährt, der setzt sich auch zu seinem eigenen Verhalten in Widerspruch. Außerdem ist Höchstgeschwindigkeit ja immer relativ, so dass man auch darüber diskutieren kann, ob diese Klausel zu unbestimmt und dann unwirksam ist.
Vielleicht sollte man dann aber nicht jede Fahrt auf Strava posten, um der Versicherung nicht selbst noch Argumente zu liefern.
sandmen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.10.2019, 09:46   #3
samboe
Szenekenner
 
Registriert seit: 08.11.2018
Beiträge: 74
Ähnliche Fragen hatte ich auch, als ich vor knapp 3 Jahren mein erstes Jobrad bezogen habe. Bei mir kamen diese Fragen auf, da ich ein Rennrad geleast habe.

Zu den Radsportveranstaltungen wurde mir damals die Auskunft gegeben, dass da seitens Jobrad differenziert wird, ob es eine offizielle Zeitnahme gibt oder nicht. Sprich, RTF's sind grundsätzlich versichert, GCC Rennen (als Beispiel) nicht.

Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit, konnten mir damals nicht definiert werden, da aber das Leasing von S-Pedelecs (bis 45km/h) auch möglich ist, würde ich erst alle Fahrten die darüber liegen entsprechend definieren.

Notiz am Rande: Ist das Leasing eines rabattierten Rades vorteilhaft? Versteuern musst du ja den UVP, also könntest du möglicherweise auch das aktuelle Modell nehmen. Am Ende der Laufzeit dürfte da kaum ein Vorteil sein das Auslaufmodell zu leasen.

VG Sam
samboe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.10.2019, 10:04   #4
MattF
Szenekenner
 
Registriert seit: 27.04.2011
Beiträge: 8.758
Zitat:
Zitat von samboe Beitrag anzeigen
Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit, konnten mir damals nicht definiert werden, da aber das Leasing von S-Pedelecs (bis 45km/h) auch möglich ist, würde ich erst alle Fahrten die darüber liegen entsprechend definieren.


VG Sam
Jedes Gefälle über 3% fahr ich schneller mit RR oder TT.
MattF ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.10.2019, 10:35   #5
samboe
Szenekenner
 
Registriert seit: 08.11.2018
Beiträge: 74
Zitat:
Zitat von MattF Beitrag anzeigen
Jedes Gefälle über 3% fahr ich schneller mit RR oder TT.
Es heißt doch "Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit", also darf man doch vom Durchschnitt ausgehen oder?
samboe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.10.2019, 11:31   #6
alfrescian
Szenekenner
 
Registriert seit: 17.07.2014
Beiträge: 151
Zitat:
Zitat von samboe Beitrag anzeigen
Notiz am Rande: Ist das Leasing eines rabattierten Rades vorteilhaft? Versteuern musst du ja den UVP, also könntest du möglicherweise auch das aktuelle Modell nehmen. Am Ende der Laufzeit dürfte da kaum ein Vorteil sein das Auslaufmodell zu leasen.
ja ... das ist ein guter Punkt. Mein Verständnis ist/war - es zählt der Verkaufspreis aus dem Angebot welches du bei JobRad einstellst.
Aber das ist auch nur meine Interpretation und so richtig aufschlüsseln/erklären konnte mir das bisher keiner. Auch in den FAQ findet sich dazu nichts... Also Forums-Power: Was ist hier Sache - UVP oder Angebot vom Händler?
VG, Jan
__________________
#rackernFürRoth
alfrescian ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.10.2019, 11:41   #7
Kurzzug
Szenekenner
 
Benutzerbild von Kurzzug
 
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Stuttgart
Beiträge: 305
Ich dachte es zählt der UVP....?
Kurzzug ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.10.2019, 11:47   #8
MattF
Szenekenner
 
Registriert seit: 27.04.2011
Beiträge: 8.758
Zitat:
Zitat von samboe Beitrag anzeigen
Es heißt doch "Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit", also darf man doch vom Durchschnitt ausgehen oder?
Physikalisch und mathematisch sind Höchstgeschwindigkeit und Durchschnittsgeschwindigkeit unterschiedliche Dinge.
MattF ist offline   Mit Zitat antworten
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